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Kfz-Haftpflicht wird teurer: Kunden haben Sonderkündigungsrecht

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Stuttgart - Im vergangenen Jahr sind die Prämien für die Kfz-Haftpflichtversicherung um rund zwei Prozent gestiegen. Das teilte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit. Auch in diesem Jahr soll sich demnach dieser Trend fortsetzen. Die Schonfrist für Autofahrer währt noch bis Jahresende.

Der Grund: "Die meisten Versicherer bieten in der Kfz-Versicherung Jahresverträge an, die Ende des Jahres auslaufen", erklärt Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. Das heißt: "Beitragsanpassungen werden in der Regel zum Jahreswechsel vorgenommen." Bei laufenden Verträgen würden die Beiträge in der Regel nicht erhöht, so der Versicherungsexperte.

Passiert dies doch, haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Ansonsten ist ein Ausstieg aus dem Versicherungsvertrag für die meisten Kunden erst zum Jahresende möglich. Dafür müssten sie spätestens bis zum 30. November kündigen, denn die Frist beträgt einen Monat. Allerdings lohnt sich ein Blick in die Unterlagen: "Es gibt auch Verträge, die während des Jahres auslaufen", sagt Grieble. In diesem Fall müsste der Kunde entsprechend früher kündigen, wenn er aus seinem Vertrag aussteigen will.

Bei der Suche nach einem neuen Tarif sollten Kunden nicht nur auf die Höhe der Prämien achten. "Man muss die Leistungen sehr genau vergleichen", rät der Versicherungsexperte. "Denn diese sind inzwischen sehr unterschiedlich." Das gilt zum Beispiel bei einem Marderbiss: "Solche Schäden werden heute von den meisten Versicherungen übernommen", erläutert Grieble. "Das gilt jedoch nicht für Folgeschäden." Sollte etwa infolge eines zerbissenen Ölschlauchs der Motor kaputt gehen, wird die Reparatur nicht von jeder Versicherung bezahlt. Und das kann am Ende für den Versicherten teuer werden.