Kfz-Haftpflicht: In Bremen fahren Autofahrer am günstigsten

Nadja Feder
Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 09.09.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlin - Autofahrer in Bremen fahren auch im nächsten Jahr günstig. In der Regionalstatistik zur Kfz-Haftpflichtversicherung liegt die Hansestadt im Vergleich der 15 größten deutschen Städte auf dem ersten Platz. Die Statistik wird vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erstellt.
Die Bremer fahren demnach auch 2012 in der Regionalklasse 3. Sie liegen damit vor den zweitplatzierten Hannoveranern, die in der Regionalstufe 7 liegen. Auf Platz drei liegt Stuttgart, gefolgt von Leipzig, Dresden, Duisburg und Dortmund (jeweils Regionalstufe 9).
Die Städte Düsseldorf, Köln und Frankfurt am Main wurden jeweils in die Regionalstufe 10 gruppiert. Teurer ist es der Statistik zufolge für Autofahrer in München, Essen, Hamburg, Nürnberg und Berlin. Diese Städte liegen in der Regionalklasse 12.
Die jährliche Statistik des GDV dient den Versicherungsunternehmen, um die Beiträge für die Kfz-Versicherung berechnen zu können. Je niedriger die Einstufung in der Versicherungsklasse, desto günstiger ist die Versicherung.
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Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.
Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.
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Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten initiieren.
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Sie brauchen keine zusätzliche Reisehaftpflichtversicherung, wenn Ihre Privathaftpflicht auch für vorübergehende Auslandsaufenthalte gilt und Mietsachschäden in Hotels oder gemieteten Ferienunterkünften mit absichert. Ein Blick in Ihre Vertragsunterlagen gibt Ihnen darüber Auskunft. In aller Regel sollten Sie mit einem aktuellen Privathaftpflichttarif ausreichend versichert sein. Selbst günstige Basistarife versichern heute weltweite Auslandsaufenthalte für mindestens ein Jahr.
Sollten Sie noch keine Privathaftpflicht haben, empfehlen wir Ihnen, vor einer Reise eine Reisehaftpflicht abzuschließen – oder besser gleich eine Privathaftpflicht, denn damit sind Sie im Haftungsfall rund um die Uhr weltweit geschützt.
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Außerhalb Ihres Hauses sind folgende Rohre auf dem versicherten Grundstück durch die Wohngebäudeversicherung abgesichert:
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Erstattet werden frostbedingte und sonstige Bruchschäden. Die Rohre müssen zur Versorgung des versicherten Gebäudes dienen und Ihrer Verantwortung unterliegen.
In leistungsstarken Tarifen sind die genannten Rohre auch außerhalb des Gebäudes versichert, zum Beispiel bis zur Straßenmitte.
Für Ableitungsrohre, die sich außerhalb des Hauses auf Ihrem Grundstück oder außerhalb Ihres Grundstücks befinden, brauchen Sie ebenfalls eine zusätzliche Klausel im Vertrag, damit der Versicherer bei Schäden an den Rohren durch Bruch oder Frost zahlt.
Bedingung ist auch hier, dass Sie für die Rohre verantwortlich sind (zum Beispiel keine ausschließlich gewerblich genutzten Rohre) und diese der Entsorgung Ihres Hauses dienen.
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