Kein vorgedrucktes Protokoll vom Versicherungsberater akzeptieren
Stand: 26.02.2014
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Henstedt-Ulzburg - Kunden haben nach der Beratung durch einen Versicherungsvermittler Anspruch auf ein Gesprächsprotokoll. "Auf keinen Fall sollten Sie jedoch einen Vordruck akzeptieren", sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. "Denn im Protokoll müssen alle individuellen Konditionen detailliert aufgeführt sein, die der Kunde wünscht." Die könne der Makler unmöglich bereits vor dem Gespräch kennen.
Wichtig vor dem Unterschreiben des Protokolls: "Lesen Sie es sich noch einmal aufmerksam durch, scheuen Sie sich nicht, Rückfragen zu stellen oder Ergänzungen zu verlangen", rät Boss. Wünschen Verbraucher etwa, dass bei einer Haftpflichtversicherung immer auch Schäden von sehr jungen und deshalb nicht haftpflichtigen Kindern mitversichert sind, muss dies explizit im Protokoll erwähnt werden. Nur dann kann es im Konfliktfall als Argumentationshilfe dienen.
Das EU-Parlament stimmt am heutigen Mittwoch über eine Regelung ab, nach der Versicherungskunden künftig immer ein standardisiertes Informationsblatt erhalten sollen. Dessen Inhalt soll europaweit gleich sein und Angaben zu den wichtigsten Konditionen, zu möglichen Risiken sowie zur Provision des Maklers enthalten.
"Dennoch sollten sich Verbraucher vor einem Beratungsgespräch immer eingehend selbst informieren", empfiehlt Boss. Ob ein Informationsblatt vorliegt oder nicht: Letztlich handelt es sich bei dem Beratungsgespräch immer um die Präsentation eines Produkts. Ob es bessere Konditionen bei anderen Anbietern gibt oder wie sinnvoll ein Produkt überhaupt ist, darüber kann kein Informationsblatt aufklären.