Katzen oft in der Privathaftpflicht mitversichert
Nadja Feder
Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 09.08.2016
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlin - Katzenhalter haften für Schäden, die ihr Stubentiger verursacht. Zum Glück springt die Privathaftpflicht ein.
Eine Privathaftpflichtversicherung erfasst auch Schäden, die die Katze des Versicherten verursacht hat. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin.
Grundsätzlich haftet der Tierhalter, wenn die Katze zum Beispiel auf die Straße rennt und Ursache eines Autounfalls ist. Der Besitzer trägt dann die Verantwortung unabhängig davon, ob ihm ein Verschulden nachgewiesen werden knn oder nicht, erklärt der GDV.
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Katze ein Freigänger ist, das Tier also allein durch die Gegend streunt. Für größere Tiere wie Hunde und Pferde brauchen Besitzer in der Regel hingegen eine Tierhalterhaftpflicht.
Bei der normalen Haftpflichtversicherung sind vorsätzlich herbeigeführte Schäden in der Regel ausgeschlossen. Das wäre in diesem Fall aber höchstens denkbar, wenn ein Halter seine Katze absichtlich auf die Straße scheuchen würde, damit sie einen Autounfall verursacht.
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