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Kaskoversicherung deckt unmittelbare Sturm- und Hagelschäden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: ddp

Düsseldorf - Kaskoversicherungen decken alle unmittelbaren Sturm- und Hagelschäden an Autos ab. Darauf weist die Arag-Rechtsschutzversicherung in Düsseldorf hin. Werde das Fahrzeug beispielsweise durch umherfliegende Dachpfannen, herabstürzende Äste oder umgestürzte Bäume beschädigt, trete die Teilkaskoversicherung ein. Sie zahle die notwendigen Reparaturen oder ersetze im Bedarfsfall den Zeitwert des Wagens.

Für mittelbare Sturmschäden kommt die Teilkasko nach Auskunft der Arag-Fachleute aber nicht auf; hier bedarf es einer Vollkaskoversicherung. Diese ersetze Schäden, auch am eigenen Fahrzeug, die durch eigenes Verschulden entstanden sind: Wenn beispielsweise ein unachtsamer Fahrer mit einem Wagen kollidiere, der zuvor gegen einen vom Sturm umgestürzten Baum geprallt sei.

Ein immer wiederkehrender Streitpunkt sind umstürzende Bäume oder abknickende Äste, die parkende Autos beschädigen. Die Rechtsschutzfachleute weisen in diesem Zusammenhang auf einen Fall hin, bei dem ein Pkw durch einen herabgefallenen Platanen-Ast beschädigt wurde. Die Ausbesserung der im Fahrzeugdach entstandenen Dellen kostete rund 1500 Euro, und der Autobesitzer verklagte die Gemeinde auf Schadenersatz. Sie wäre verpflichtet gewesen, den 15 Meter hohen Baum nicht nur - wie geschehen - vom Boden aus, sondern mithilfe eines Hubwagens eingehend auf trockene Äste zu untersuchen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sah das jedoch nicht so (AZ: 1 U 30/07).