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Karneval-Versicherung? Besser nicht

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Hamburg/Berlin - Diese Woche beginnt die fünfte Jahreszeit - die Narren sind los. Manche Versicherer haben spezielle Kurzzeit-Angebote, die in diesem Zeitraum schützen sollen. Doch solche kurzfristigen Verträge sollten Versicherte nicht abschließen, rät Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BDV). Meist stehen dabei nämlich Kosten und Leistung nicht im richtigen Verhältnis.

Wichtiger sei ein Schutz, der zu jeder Jahreszeit und individuell zum Versicherten passt: Jeder sollte eine private Haftpflichtversicherung haben. Sie reguliert Schäden, die der Versicherte anderen Personen oder Gegenständen zufügt. Außerdem lohne sich eine private Unfallversicherung, die greift, wenn der Versicherte selbst dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt ist. Den schlimmsten Fall kann man mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern - falls Unfall oder Krankheit dazu führen, dass man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und der BDV warnen beide vor übermäßigen Alkoholkonsum. Sonst kann unter Umständen sogar der Versicherungsschutz wackeln. Das gilt etwa bei der privaten Unfallversicherung. In aller Regel entfällt diese Absicherung, wenn der Unfall auf eine Bewusstseinsstörung zurückzuführen ist. «Diese kann beispielsweise nach ausgiebigem Alkoholkonsum vorliegen, wenn die versicherte Person in ihrer Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit stark beeinträchtigt ist», sagt Hasso Suliak vom GDV.

Anders liegt der Fall bei der privaten Haftpflichtversicherung, die kommt auch für Schäden durch grobe Fahrlässigkeit auf - also etwa, wenn der Versicherte stark alkoholisiert ist, erklärt Boss vom BDV.