Insurtechs: Allianz steigt bei Start-up ein
Nadja Feder
Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 20.06.2016
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa-AFX
Düsseldorf - Europas größter Versicherer Allianz kooperiert mit Start-up-Unternehmen für Produktversicherungen. "Wir haben mit der Allianz eine Kooperation vereinbart", erklärte der Gründer und Chef des Unternehmens Simplesurance, Robin von Hein, dem "Handelsblatt" (Montag). Der Dax-Konzern habe sich zudem an Simplesurance beteiligt, sagte der Unternehmer, nannte jedoch weder Summe noch Anteilsgröße.
Simplesurance hat eine Software entwickelt, mit der beim Kauf eines Produkts im Internet gleichzeitig eine passende Versicherung angeboten wird - eine Police für das Fahrrad, fürs Tablet oder Smartphone bei Onlineshops wie reBuy, Weltbild.de oder Brille24. Im Endkundengeschäft tritt das 2012 gegründete Unternehmen, das mittlerweile 100 Mitarbeiter beschäftigt, unter dem Namen Schutzklick.de auf. Simplesurance zählt zu den sogenannten Insurtechs - kleinen Unternehmen, die Teile des Versicherungsgeschäfts für sich entdeckt haben und beim Abschluss im Internet sowie über Smartphone-Apps für den Kunden stark vereinfachen wollen.
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Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.
Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.
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Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten initiieren.
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Wer krank ist, hat in Deutschland Anspruch auf eine ärztliche Versorgung, um wieder gesund zu werden. Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen ist der Leistungsumfang gesetzlich festgeschrieben – und zwar im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Damit unterscheiden sich die Leistungskataloge der gesetzlichen Krankenversicherungen kaum. So übernehmen alle Krankenkassen die Kosten für:
- ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen
- die Versorgung mit Medikamenten, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln
- die häusliche Krankenpflege
- Behandlungen im Krankenhaus
- Maßnahmen zur Rehabilitation
Darüber hinaus bieten die Krankenkassen ihren Versicherten zusätzliche Leistungen an. Zu diesen kassenindividuellen Zusatzleistungen gehören zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen (Prävention), Bonusprogramme und Wahltarife.
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Ja, denn nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind Sie verpflichtet, für Schäden aufzukommen, die Sie anderen zufügen, – und das in unbegrenzter Höhe. Mit einer Privathaftpflichtversicherung sichern Sie sich für einen kleinen Betrag zuverlässig gegen dieses finanzielle Risiko ab.