Inline-Skates: Gut versichert dem Sommer entgegenrollen

Nadja Feder
Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 22.04.2015
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Heilbronn - Wer im Sommer auf acht Rädern unterwegs ist, sollte auf einen ausreichenden Versicherungsschutz achten. Denn ein Skate-Unfall kann schwerwiegende Folgen haben.
"Bei einer bleibenden Invalidität nach einem schweren Sturz bietet eine private Unfallversicherung den nötigen Versicherungsschutz", teilt die Verbraucherschutzorganisation Geld und Verbraucher (GVI) mit. Wer mit jemand anderem zusammenstößt und ihn verletzt, braucht außerdem eine private Haftpflichtversicherung, die GVI rät zu einer Versicherungssumme von mindestens drei Millionen Euro.
Übrigens: Laut Straßenverkehrsordnung werden Inline-Skater als Fußgänger eingestuft. Sie dürfen deshalb Fußwege benutzen - und wo das Zusatzzeichen "Inline-Skater zugelassen" steht, ausnahmsweise auch Radwege, Fahrradstraßen und Fahrbahnen. Wichtig ist, nicht unangemessen schnell zu fahren oder mit mangelhafter Ausrüstung unterwegs zu sein.
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Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.
Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.
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Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten initiieren.
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Ja, denn nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind Sie verpflichtet, für Schäden aufzukommen, die Sie anderen zufügen, – und das in unbegrenzter Höhe. Mit einer Privathaftpflichtversicherung sichern Sie sich für einen kleinen Betrag zuverlässig gegen dieses finanzielle Risiko ab.
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Mit der Forderungsausfalldeckung sichern Sie sich gegen Schäden ab, die andere Ihnen zufügen.
Eigentlich müsste hier die Privathaftpflicht des Verursachers zahlen. Hat dieser aber selbst keine Privathaftpflicht und auch keine ausreichenden finanziellen Mittel, um den entstandenen Schaden zu begleichen, dann springt Ihre eigene Privathaftpflichtversicherung für Sie ein und übernimmt die Kosten. Voraussetzung hierfür ist üblicherweise, dass ein rechtskräftiges und vollstreckbares Urteil gegen den Schadenverursacher vorliegt.
Die Ausfalldeckung ist in vielen Tarifen der Privathaftpflicht enthalten. Für die Erstattung gilt oft eine Mindestschadenhöhe, zum Beispiel 2.500 Euro. Besonders empfehlenswert sind Tarife, die gänzlich auf eine Mindestschadenhöhe verzichten.