Hundehaftpflicht schützt vor teuren Schäden
Stand: 29.07.2014
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Berlin - Hundehalter haften für Schäden, die ihr Liebling verursacht. Das gilt selbst dann, wenn sie beim Entstehen des Schadens nicht dabei waren oder sich korrekt verhalten haben. Darauf macht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aufmerksam.
Beschädigt das Tier Gegenstände in einer fremden Wohnung oder verletzt einen Spaziergänger, muss der Besitzer dafür mit seinem Vermögen in unbegrenzter Höhe haften. Hat er dagegen eine Hundehalterhaftpflicht, übernimmt die Versicherung die Kosten für den Schaden.
Von einem Hund kann potentiell eine Gefahr ausgehen. Deshalb gilt hier rechtlich die Gefährdungshaftung. Das bedeutet, dass der Halter automatisch für die Schäden verantwortlich ist, die sein Hund verursacht. Auch wenn er während der Entstehung des Schaden gar nicht anwesend war oder sich in jeglicher Hinsicht völlig korrekt verhalten hat, muss er finanziell für die Schäden aufkommen.
Die Hundehaftpflichtversicherung trägt die Kosten für alle Schäden, die der Hund anderen zugefügt hat. Vergleichbar einer privaten Haftpflichtversicherung kommt auch die Hunde-Police nicht für die eigenen Schäden auf. Das gilt, wenn etwa Familienmitglieder vom eigenen Hund verletzt werden. Rechtlich gesehen gelten sie nicht als Dritte, sondern werden wie der Halter behandelt. Wird ein Familienmitglied vom eigenen Hund gebissen, leistet nur die private Unfallversicherung.