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Homeoffice: WC-Gang nicht versichert

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

München – Wer Zuhause arbeitet und auf die Toilette geht, ist im Falle eines Unfalls nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.

Das hat das Sozialgericht München am Montag bekannt gegeben. Zum Fall: Der Kläger stürzte auf dem Rückweg der heimischen Toilette und wollten diesen als Arbeitsunfall geltend machen. Das Gericht lehnte ab, weil der Arbeitgeber im Homeoffice keinen Einfluss auf die Sicherheit der Einrichtung hat (Az.: S 40 U 227/18). Anders in der Firma: Hier sind Arbeitnehmer auch beim Gang auf die Toilette gegen Unfälle geschützt.

Der Kläger arbeitete in einem Büro im Keller seines Hauses. Dort fanden auch regelmäßig Besprechungen mit Kollegen statt. Das Urteil vom 4. Juli ist noch nicht rechtskräftig.