Hochzeitsfeier-Rücktrittsversicherung? Ja, das gibt es!
Stand: 05.05.2015
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Hamburg - Häufig investieren Brautpaare viel Geld in ihre Hochzeit - schließlich soll sie ein unvergessliches Erlebnis bleiben. Deshalb kann es sich lohnen, die Hochzeitsfeier zu versichern.
Mit Hilfe spezieller Hochzeitsfeier-Rücktrittsversicherungen können Brautpaare sicherstellen, dass sie in unvorhergesehenen Fällen - zum Beispiel bei einer plötzlich auftretenden Krankheit von Braut oder Bräutigam - nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Das erklärt der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg.
Die Versicherungen kommen für Stornokosten auf, falls die Hochzeit zum Beispiel durch Krankheit oder einen Unfall verschoben werden muss. So können laut BdV für eine Prämie von 47 Euro Veranstaltungskosten von 2.500 Euro abgesichert werden. Bei einer Feier, die 10.000 Euro kostet, beträgt die Prämie den Angaben zufolge 195 Euro. Der Selbstbehalt liegt in beiden Fällen bei 250 Euro. Eine Versicherung ist gerade dann sinnvoll, wenn für die Feier ein Hochzeitskredit aufgenommen wirde.
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