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Hochwasser in Deutschland: Was zahlt welche Versicherung?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Schäden durch Hochwasser sind weder durch die klassische Hausrat- noch durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Das gilt auch für durch Starkregen und Überschwemmungen verursachte Schäden. Für solche Fälle muss jeweils zusätzlich oder in Kombination mit der eigentlichen Police eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden, erläutert Christian Lübke vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Nur ein Viertel aller Haushalte in Deutschland hätten diesen Schutz.

Dabei werde der Elementarschutz immer wichtiger. "Wir haben heute starke Regenfälle in Regionen, die früher verschont blieben", sagt Lübke. Noch ließen sich 98,5 Prozent aller Häuser unproblematisch gegen Überschwemmungen versichern. Bei 1,5 Prozent sei es schwieriger, weil sie in Gefahrengebieten liegen wie im Oderbruch mit den starken Flussläufen. Hier müssten Versicherte individuelle Verträge aushandeln.

Elementarschutz wird immer wichtiger

Siegfried Karle, Präsident des Vereins Geld und Verbraucher (GVI) in Heilbronn, rät zu einem Elementarschutz im Bereich der Gebäudeversicherung. Die Elementarschadenversicherung im Bereich Hausrat sei dagegen oft nicht notwendig. "In der Regel sind die Keller betroffen, und da werden kaum Wertgegenstände gelagert", sagt Karle. Verbraucher müssten überlegen und durchrechnen, ob eine Zusatzversicherung in ihrem Fall sinnvoll ist.

Schäden durch starken Regen, Hochwasser oder Überschwemmung sollten in jedem Fall schnell der Versicherung gemeldet werden. Außerdem sollte der Versicherungsschutz rechtzeitig überprüft werden, rät Karle. Viele Verbraucher neigten erst im Schadensfall dazu, sich über den bestehenden Versicherungsschutz zu informieren und erleben dann eine böse Überraschung.

Mit einer Hausratversicherung sind alle Sachwerte aus der Wohnung abgesichert, mit denen man auch umziehen würde. Die Wohngebäudeversicherung schließen Eigentümer ab, die damit das Fundament des Hauses, die Hülle und das Dach schützen wollen. Generell gilt: Sachversicherungen ersetzen nur die Sache, die kaputt geht. Wenn beispielsweise ein Baum ein Dach zerstört, wird das Dach repariert - der Baum aber nicht auf Kosten der Versicherung vom Grundstück entfernt. Deshalb gibt es Zusatzvereinbarungen wie den Elementarschutz - auch für Datschen oder Kleingärten. Wird ein Kleingarten überflutet, kommt auch hier in erster Linie die Gebäudeversicherung mit dem zusätzlichen Elementarschutz für den Schaden am Haus oder Schuppen auf.

Hochwasserschäden am Pkw übernimmt die Kasko

Hochwasserschäden am Auto sind durch die Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt. Lohnt eine Reparatur, übernimmt der Versicherer die Werkstattkosten. Bei einem Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert ersetzt, für den unter anderem Alter, Laufleistung und Ausstattung eines Autos maßgeblich sind. Den Schadenfreiheitsrabatt berührt ein Hochwasserfall nicht, sagt Katrin Rüter vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Den Schadensfall geltend zu machen, zieht folglich keine Beitragserhöhung nach sich. Möglichst schnell sollten betroffene Fahrzeughalter ihrer Versicherung einen Hochwasserschaden melden. "Das muss aber nicht noch am selben Tag sein", sagt Rüter. Der Versicherer schalte in der Regel einen Sachverständigen ein, der den Schaden bewertet. Wer nicht weiß, wie er seine Versicherung direkt erreichen kann, kann den Kontakt über den Zentralruf der Autoversicherer (Tel.: 0180/25026) herstellen. Mitversichert sind alle fest installierten Zubehörteile im Wagen. Dazu zählen zum Beispiel in die Armaturen eingebaute Navigationsgeräte und Musikanlagen. Lose Gegenstände wie MP3-Player oder CDs ersetzt die Versicherung im Schadensfall nicht.