Hausratversicherung zahlt nicht für Diebstahl aus Schiffskabine
Stand: 31.05.2010
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Henstedt-Ulzburg - Immer mehr Menschen kreuzen im Urlaub auf den Weltmeeren. Aber was passiert, wenn dem Reisenden aus der Kabine des Kreuzfahrtschiffes Gegenstände gestohlen werden? Der Bund der Versicherten weist darauf hin, dass in diesem Fall nicht immer mit der Hausratversicherung zu rechnen ist.
Eindeutiger ist die Lage, falls aus einem Hotelzimmer bei einem Einbruch etwas gestohlen wird. Das ist stets ein Fall für die Hausratversicherung. In den Bedingungen ist nämlich zu lesen, dass der Einbruchdiebstahl aus einem Raum eines Gebäudes versichert ist.
Das Schiff dagegen ist mobil und mithin kein Gebäude, so dass der Versicherer bei Diebstahl aus der Schiffskabine abwinkt. Versicherte sollten in den Bedingungen nachschauen, ob Hausrat in einer Kajüte explizit mitversichert ist.
Sinnvoll für Kreuzfahrer ist zudem die Reiserücktrittskosten- mit Reiseabbruchversicherung. Denn bei einem derart kostspieligen Urlaub können die Stornokosten ein gewaltiges Loch in die Haushaltskasse reißen, falls die Reise nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss. Für weniger teure Urlaubsvorhaben lohnt sich ein solcher Vertrag aber eher selten. Abgeschlossen werden muss die Versicherung ein bis zwei Wochen nach der Buchung.