Hausratversicherung der Eltern gilt auch im Wohnheim
Stand: 29.09.2015
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlin - Wer in einem Studentenwohnheim wohnt, braucht nicht unbedingt eine eigene Hausratversicherung. Möbilierte Zimmer gelten nicht als eigener Hausstand. Somit ist der Hausrat über die elterliche Police mit abgedeckt. Wer aber in eine eigene Wohnung oder in ein WG-Zimmer zieht, braucht eine eigene Versicherung, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Eine Hausratversicherung leistet bei Schäden etwa durch Feuer, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl. WG-Bewohner sind hier im Vorteil: Sie können sich den Beitrag für die Hausratversicherung aufteilen. Bedingung für die WG-Police ist allerdings, dass die Gegenstände in der Wohnung klar den Bewohnern zugeordnet werden können. Drei weitere wichtige Versicherungen für Studenten:
Haftpflichtversicherung: Sie gilt als eine der wichtigsten Versicherungen. Sie übernimmt die Kosten, wenn man anderen Schäden zugefügt hat. Weil diese Kosten im schlimmsten Fall existenzbedrohend sein können, brauchen auch Studierende eine solche Police. Junge Erwachsene sind dabei nach Angaben des GDV während ihres Erststudiums unabhängig vom Alter über die Eltern haftpflichtversichert.
Private Altersvorsorge: Auch für Studenten lohnt es sich, Geld für das Alter beiseitezulegen. Ein Grund: Junge Sparer mit vergleichsweise wenig Einkommen brauchen meist nur eine relativ geringe Eigenleistung, um den vollen Zulagenanspruch zu erhalten. Ein Beispiel: Wer im vergangen Jahr 10 000 Euro verdient hat, muss monatlich rund 20,50 Euro in einen Riester-Vertrag einbezahlen, um die Zulagen von 154 Euro zu bekommen.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Wer dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben, kann den Wegfall des Lohns mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kompensieren. Wer in jungen Jahren abschließt, zahlt in der Regel weniger Beiträge. Der Grund: Jüngere Menschen sind meistens gesünder und haben weniger Vorerkrankungen.