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Hausratpolice: Tauwasserschäden sind nicht versichert

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Schäden, die durch Tauwasser verursacht wurden, sind nicht durch die Hausratversicherung gedeckt. Eine Hausratpolice trage in der Regel nur die Kosten für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruch, erklärte Kirstin Zeidler vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin dem dpa-Themendienst. Ist der Tauwasserschaden durch höhere Gewalt entstanden, müsse der Betroffene die Reparatur aus eigener Tasche zahlen.

Anders ist die Regelung, wenn Tauwasser wegen eines Baumangels eingetreten ist - dann müsse der Bauträger dafür aufkommen. Auch wenn der Vermieter fahrlässig gehandelt hat, müsse er selbst - und nicht etwa der Mieter - den Schaden in der feuchten Wohnung bezahlen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn schlecht abgedichtete Balkontüren vor dem Winter nicht repariert worden sind.