Hausratpolice deckt Schäden durch Löschwasser ab
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Nadja Feder
Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 16.12.2013
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlin - Gerät der Adventskranz in Brand, sollten Mieter und Hausbesitzer mit Löschwasser nicht geizen. Die durch Wasser ruinierten Sachen werden wie auch die durch ein Feuer vernichteten Dinge von der Hausratversicherung bezahlt.
Darauf weist der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hin. Die Versicherung kommt den Angaben zufolge auch für zerstörte Weihnachtsgeschenke auf. Beim Verdacht auf grobe Fahrlässigkeit, beispielsweise durch eine unbeaufsichtigte Kerzenflamme im Zimmer, kann die Versicherung die Erstattung aber mindern.
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Mehr rund um Versicherungen
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Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.
Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.
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Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten initiieren.
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Eine Wohngebäudeversicherung gilt für alle im Versicherungsschein aufgeführten Gebäude einschließlich daran anschließender Terrassen sowie Balkone.
Zum Gebäude gehören neben der Bausubstanz alle fest verbauten Bestandteile des Hauses wie Sanitär- und Heizungsanlagen, Fliesen oder die maßgefertigte Einbauküche. Der Versicherungsschutz umfasst außerdem Gebäudezubehör wie Müllboxen und die Briefkasten- und Klingelanlage.
Damit auch Ihre Garage über die Wohngebäudeversicherung abgesichert ist, geben Sie diese beim Vertragsabschluss mit an.
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Üblicherweise sind in der Wohngebäudeversicherung die folgenden Gefahren versichert:
- Feuer (Dazu gehören auch Blitzschlag und Überspannung durch Blitz.)
- Leitungswasser (zum Beispiel Bruchschäden an Rohren im Gebäudeinneren)
- Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel
Bei Bedarf können Sie weitere Risiken mitversichern, zum Beispiel:
- Elementarschäden wie Rückstau, Überschwemmung oder Erdbeben
- Graffitischäden
- Grundstücksbestandteile wie Gehwegbefestigungen und Beleuchtungsanlagen sowie freistehende Nebengebäude wie Gartenhaus, Garage oder Hundezwinger
- Photovoltaikanlagen
- Rohrleitungen auf dem Grundstück oder darüber hinaus