Hausrat versichern in Wohngemeinschaften
Stand: 09.08.2010
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Berlin/Düsseldorf - Besonders bei jungen Menschen sind Wohngemeinschaften beliebt. Miet- und Betriebskosten können auf mehrere Personen umgelegt, Wertgegenstände wie ein Fernseher gemeinsam angeschafft werden. Doch wer muss was wie versichern? Will die WG ihr Hab und Gut gegen Schäden oder Einbruch durch eine Hausratsversicherung schützen, müssen die Mietverhältnisse beachtet werden.
Eine Hausratsversicherung umfasst sämtliche Gegenstände, die im Haushalt gebraucht werden oder der Einrichtung dienen, unabhängig davon ob sie dem Versicherungsnehmer gehören oder nicht, sagen Experten der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Ausgeschlossen sei aber das Eigentum von Untermietern.
Vorgehensweise bei einem Hauptmieter
"Ist also laut Mietvertrag ein WG-Mitglied Hauptmieter und die anderen Untermieter, müssen die Bewohner in der Regel jeweils eigene Versicherungen für ihre Zimmer abschließen", sagt Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. "In diese Versicherung sollten dann auch Wertgegenstände aufgenommen werden, die dem Mieter gehören, aber in einem Gemeinschaftsraum stehen, beispielsweise eine Waschmaschine", ergänzt Hajo Köster vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg.
Pauschalversicherung
Sind dagegen alle Bewohner im Mietvertrag aufgeführt, könne auch eine gemeinschaftliche Versicherung abgeschlossen werden. Hier gebe es die Möglichkeit einer Pauschalversicherung pro Quadratmeter Wohnfläche. "Allerdings muss geklärt werden, wer in diesem Fall Versicherungsnehmer ist und ob der Vertrag beim Wechsel einzelner WG-Bewohner angepasst werden muss", sagt Rüter de Escobar.
Versicherung über die Eltern
Zu prüfen sei auch, ob einzelne Bewohner nicht noch über die Hausratversicherung der Eltern abgesichert seien. "Kinder, die während des Studiums oder während der Ausbildung vorübergehend in einer WG oder einem Studentenwohnheim wohnen, sind zumeist über die so genannte Außenversicherung der elterlichen Hausratsversicherung geschützt", sagt Rüter de Escobar. Die Versicherungssumme betrage hier in der Regel 10 Prozent der elterlichen Versicherungssumme. Haben die Eltern eine Police über 100.000 Euro abgeschlossen, kommt die Versicherung für die Kinder also im Schadenfall mit maximal 10.000 Euro auf. Dies sei bei jungen Menschen ausreichend. "Gründen die Kinder jedoch einen eigenen Hausstand, erlischt der elterliche Versicherungsschutz", warnt Hajo Köster. Es empfiehlt sich also in jedem Fall zunächst ein Gespräch mit dem Versicherer zur Klärung der Sachlage.
Preise und Leistungen der Hausratversicherung vergleichen
Beim Abschluss einer Hausratsversicherung sollten Preise und Leistungen verglichen werden. Laut Stiftung Warentest in Berlin bieten teure Tarife nicht automatisch mehr Leistung. Die Redaktion der Zeitschrift "Finanztest" (Ausgabe 06/2010) hat 134 Hausratversicherungen untersucht: Durch einen Wechsel könnten Versicherte bis zu 100 Euro sparen ohne auf Leistungen verzichten zu müssen. Beachten sollten Kunden auch die Klauseln zur groben Fahrlässigkeit. So schränken einige Versicherer ihre Leistungen bereits ein, wenn der Versicherte die Wohnung nur wenige Stunden verlassen hat und die Fenster nicht verschlossen waren.
Keine Pflicht zum Abschluss einer Hausratversicherung
Eine Pflicht zum Abschluss einer Hausratversicherung gibt es nicht. Entsprechende Klauseln in Mietverträgen, die den Mieter zum Abschluss einer Hausrat- oder privaten Haftpflichtversicherung verpflichten, hält der Deutsche Mieterbund in Berlin für unzulässig und beruft sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts Berlin aus dem Jahr 1992 (Az.: 26 O 179/92).