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Hauseigentümer sollten nicht auf Elementarschutz verzichten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Henstedt-Ulzburg - Eigentümer, deren Haus in der Nähe eines Flusses, eines Sees oder der Küste liegt, können Überschwemmungsschäden nie ganz ausschließen. Doch Hauseigentümer, die in solchen Gefahrengebieten eine Elementarschadenversicherung abschließen möchten, werden oft enttäuscht, wie der Bund der Versicherten erklärt. Denn Versicherer lehnen die Anträge oft ab.

Wer nicht an einem Gewässer oder am Meer wohnt, sollte auf eine Elementarschadenversicherung dennoch nicht verzichten. Denn auch die Folgen eines sintflutartigen "Starkregens" bringen den Hauseigentümer in Existenznot - und bei Schäden durch Starkregen brauchen Eigentümer ebenfalls eine Elementarschadenversicherung. Mit dieser Police sind dann Schäden am Haus durch eindringenden Regen versichert. Dazu zählen etwa feuchte Wände, nachdem der Keller vollgelaufen ist. Für den Schutz des Hausrates ist eine weitere Elementarschadenversicherung erforderlich, die es speziell als Ergänzung zur Hausratversicherung gibt.