Haftpflichtschaden möglichst zeitnah melden
Stand: 20.05.2011
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Hamm - Wird ein Haftpflichtschaden erst nach drei Monaten der Versicherung gemeldet, kann diese die Schadensregulierung versagen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. In dem verhandelten Fall hatte der 13-jährige Sohn der Versicherten eine Benzinlache angezündet und dabei einen Menschen verletzt. Die Versicherung wollte den Schaden nicht übernehmen, weil die Eltern mit der Schadensmeldung zu lange gewartet hatten.
Die Eltern zogen vor Gericht, verloren dort aber, weil die Richter die Versicherung im Recht sahen. Die Interessen der Haftpflichtversicherung werden durch die verspätete Anzeige ernsthaft gefährdet, da ihr die Möglichkeit genommen wird, Untersuchungen über die Einsichtsfähigkeit des Kindes anzustellen, welche darüber entscheidet, ob und wie der Schaden zu regulieren ist. Weil es aber auf die Einsichtsfähigkeit zum Tatzeitpunkt ankommt, müssen diese Untersuchungen zeitnah zum Schaden erfolgen. Das Versäumnis müssen sich die Eltern zurechnen lassen. (Aktenzeichen: OLG Hamm 20 U 16/10)