GKV: Zusatzbeitrag ermöglicht Versicherten die Sonderkündigung
Stand: 18.12.2014
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Berlin - Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) dürfen ab 1. Januar 2015 ihre Zusatzbeiträge selbst bestimmen. Versicherte können dieses Vorgehen für sich nutzen.
Denn: In diesem Fall haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht, erklärt der GKV-Spitzenverband in Berlin. Dieses Recht gilt, wenn ein Zusatzbeitragssatz erstmalig festgelegt oder später erhöht wird. Eine reguläre Kündigung der Krankenkasse ist erst 18 Monate nach dem Beitritt möglich.
Die Krankenkasse muss die Mitglieder schriftlich darauf hinweisen, dass ein Zusatzbeitragssatz erhoben wird und dass damit auch ein Sonderkündigungsrecht wirksam wird. Das muss sie bis zum Ablauf des vorangegangenen Monats tun, in dem der Zusatzbeitragssatz eingeführt wird. Überschreitet eine Krankenkasse die Fristen, kann das Mitglied sein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach dem Zugang des verspäteten Hinweises der Krankenkasse ausüben. Die Kündigung gilt dann als in dem Monat erklärt, in dem der Zusatzbeitrag erhoben wird.
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