Gesetzliche Unfallversicherung definiert Betriebssport eng
Nadja Feder
Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 05.07.2010
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: ddp
Essen - Die gesetzliche Unfallversicherung muss in der Regel zahlen, wenn Arbeitnehmer beim Betriebssport zu Schaden kommen. Allerdings muss der innere Zusammenhang zwischen der sportlichen Betätigung und der betrieblichen Tätigkeit erkennbar sein, wie das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Az. L 15 U 297/07) entschieden hat.
In dem Fall wies das Gericht die Klage eines Straßenbahnfahrers ab, der beim Kicken zu Schaden gekommen war. Denn bei dem Spiel waren mehr als die Hälfte aller Spieler betriebsfremd, so dass es sich nach Meinung der Richter nicht um einen Arbeitsunfall handelte. Vielmehr falle das Spiel unter die private Freizeitbetätigung. Die gesetzliche Unfallversicherung musste in der Folge nicht zahlen.
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Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.
Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.
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