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Gesetzliche Krankenkasse kann gekündigt werden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Wer gesetzlich krankenversichert ist, kann die Krankenkasse problemlos wechseln. Regulär geht das nach 18 Monaten, bei einer Beitragserhöhung sogar sofort. Darauf weist die Stiftung Warentest hin.

Wer 18 Monate oder länger bei seiner Krankenkasse ist, kann jederzeit kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Wer also bis Ende Januar die Krankenversicherung kündigt, ist ab 1. April bei seiner neuen Kasse versichert.

Diese Fristen gelten auch, wenn die Kasse die Beiträge erhöht. In diesem Fall haben alle Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht, also auch diejenigen, die noch nicht mindestens 18 Monate bei der Kasse versichert sind. Viele gesetzliche Krankenkassen haben zum 1. Januar ihre Zusatzbeiträge angehoben. In diesem Fall haben Versicherte bis zum 31. Januar Zeit, um die Kündigung einzureichen.