Gesetz gegen Krankenkassen als Schuldenfalle beschlossen
Stand: 08.07.2013
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Berlin - Säumige Krankenversicherte müssen künftig keine Wucherzinsen mehr bezahlen. Menschen ohne Krankenversicherung sollen zudem leichter in eine Krankenkasse zurückkehren können. Der Bundesrat ließ am Freitag in Berlin ein entsprechendes Gesetz passieren.
Für gesetzlich Versicherte soll bei Beitragsschulden künftig ein Säumniszuschlag in Höhe von monatlich einem statt wie bisher fünf Prozent gelten. Bisherige Schulden aus dem erhöhten Säumniszuschlag sollen erlassen werden.
Wer nicht versichert ist und sich bis 31. Dezember bei einer Kasse meldet, dem sollen die Beitragsschulden erlassen werden. Sie fallen bisher für den Zeitraum zwischen Beginn der Versicherungspflicht 2007 und der Meldung bei der Kasse an. Wer sich erst nach dem Stichtag meldet, soll eine Ermäßigung bekommen.
Beitragsschuldner in der privaten Krankenversicherung sollen nach einem Mahnverfahren in einen neuen Notlagentarif überführt werden. Niedrigere Prämien sollen sie vor Überforderung schützen.
Nach jüngsten Zahlen gab es 2011 rund 137.000 Nichtversicherte, vor allem Kleinselbstständige, Existenzgründer, Obdachlose. Hunderttausende Menschen sollen Beitragsschulden haben. Zuletzt verlangten die Kassen noch Ausstände von gut 870 Millionen Euro. Weitere Schulden von 1,27 Milliarden Euro versuchen sie wohl mangels Erfolgsaussichten nicht mehr einzutreiben.
"Wir entlasten Versicherte, die in eine finanzielle Notlage gekommen sind und Beitragsschulden angehäuft haben", sagte Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP).