Gerichtsurteil: Wasserschaden auf Terrasse nicht immer versichert
Stand: 12.05.2015
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Berlin - Wenn auf der Dachterrasse ein Wasserschaden entsteht, ist dieser nicht immer durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Das gilt zumindest, wenn der Schaden durch ein kaputtes Wasserrohr entstanden ist. Hier kommt es darauf an, an welcher Stelle der Schaden aufgetreten ist. Denn nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin sind in der Regel nur Bruchschäden an Rohren innerhalb der Gebäude geschützt (Az.: 6 U 166/13).
In dem in der Fachzeitschrift "Das Grundeigentum" (Heft 9/2015) veröffentlichten Fall war eine Wasserleitung gebrochen. Die betroffenen Leitungen waren unter Holzdielen auf der Dachterrasse verlegt. Die Wasserleitungen dienten dazu, die Dachbepflanzung zu bewässern. Die Versicherung wollte nicht zahlen. Sie war der Meinung, der Schaden sei nicht durch die Police abgedeckt.
Das Gericht sah das ähnlich: Bruchschäden seien durch eine Wohngebäudepolice nur versichert, sofern es sich um Rohre innerhalb des Gebäudes handelt. Das sei hier aber nicht der Fall. Allerdings lägen die Voraussetzungen für Versicherungsschutz wegen eines Leitungswasserschadens vor. Einziges Problem: Die geltend gemachten Kosten ließen sich - bis auf eine Ausnahme - nicht einem Leitungswasserschaden zuordnen.