Gegen den Betrug: Versicherer bessern bei Auskunftsdatenbank nach
Stand: 24.03.2011
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Köln - Schuld sei eine Vase gewesen. Diese sei aus circa einem halben Meter Höhe auf das Notebook gestürzt, schrieb ein Mann im Februar 2009 an seine Versicherung. Das Blumenwasser sei über die Tastatur gelaufen, das Display völlig zerkratzt: ein Fall für die Haftpflichtversicherung.
Doch die setzte einen Gutachter ein und dessen Prüfung ergab: Stop! Der Schaden am Laptop könne nicht allein durch die Blumenvase verursacht worden sein. "Etwa 30 Prozent aller Laptop-Schäden, die eingereicht werden, gehen auf Betrug zurück", sagt Thomas Lämmrich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Insgesamt ist rund jede zehnte Schadensmeldung ein Betrugsversuch, Tendenz leicht steigend.
Datenbank speichert alle Betrugsversuche
Der Besitzer des kaputten Laptops und der zerbrochenen Blumenvase ist seit dem Vorfall eingetragen in das sogenannte "Hinweis- und Informationssystems", kurz "HIS" - gemeinsam mit fünf Millionen weiteren Menschen und vier Millionen Fahrzeugen. In das HIS werden alle Menschen aufgenommen, die ungewöhnlich häufig oder ungewöhnlich hohe Schäden melden. Außerdem diejenigen, die besonders hohe Risiken bei Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen aufweisen, etwa weil sie als Sprengstoffexperten arbeiten.
Fahrzeuge werden bei Totalschäden, Diebstahl oder besonders hohen Reparaturrechnungen in die Auskunftsdatenbank aufgenommen. Versicherer können so, beispielsweise wenn sie einen Kunden neu aufnehmen wollen, prüfen, ob er schon einen "HIS-Eintrag" hat. Als "Schwarze Liste" ist das HIS in den vergangenen Jahren vor allem bei Verbraucherschützern und Datenschutzexperten in Verruf geraten.
Kostenlose Selbstauskunft anfordern
Jetzt hat die Versicherungsbranche reagiert. Am 1. April werde das neue HIS an den Start gehen, teilte der GDV am Donnerstag in Köln mit. Das Online-System sei in enger Absprache mit Datenschützern entwickelt und in vielen Punkten verbessert worden. So werde jetzt jeder, der in die Datenbank aufgenommen wird, automatisch informiert, per Post könne eine kostenlose Selbstauskunft angefordert werden und wenn sich die Meldung als falsch erwiese, würden die Daten sofort gelöscht.
Verbraucherschützer: "Das HIS ist weiter eine Schwarze Liste"
Verbraucherschützer bleiben trotzdem skeptisch. "Das HIS ist weiter eine Schwarze Liste", sagt Thorsten Rudnik aus dem Vorstand des Bundes der Versicherten (BDV). "Den Anforderungen der Datenschützer hat man zwar Rechnung getragen, aber es ist nach wie vor so, dass natürlich nicht nur Versicherungsbetrüger im HIS sind, sondern auch Menschen, die vielleicht einen gefährlichen Beruf haben und deswegen einfach schon einmal abgelehnt worden sind." Wenn ein Versicherer im HIS sehe, dass ein potenzieller Kunde mehrmals abgelehnt worden sei - "warum soll er sich dann noch Mühe geben?" Der GDV weist das zwar zurück - ganz ausräumen kann er die Zweifel aber nicht. "Ich möchte nicht ausschließen, dass es einzelne gibt, die das tun", sagt Olaf Hottinger vom GDV. "Aber ich glaube nicht, dass es der Regelfall ist."