Für Feuerwerksschäden an fremden Autos haften Verursacher
Stand: 27.12.2013
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Frankfurt/Main - Vorsicht im Umgang mit Feuerwerkskörpern: Wer an Silvester mit einem Böller oder einer Rakete ein fremdes Auto beschädigt, haftet für den Schaden. Darauf weist der ADAC Hessen-Thüringen hin. In der Regel zahlt in diesem Fall die private Haftpflichtversicherung des Verursachers. Bei Vorsatz kann die Versicherung die Leistung aber auch verweigern.
Lässt sich der Verantwortliche nicht ermitteln, erstattet die Teilkaskoversicherung des Fahrzeugbesitzers Brandschäden sowie kaputte Scheiben. Bei Vandalismus springt nur eine Vollkaskoversicherung ein. Autofahrer sollten ihr Fahrzeug an Silvester daher besser in einer Seitenstraße abseits des Trubels oder in einer Tiefgarage parken.