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Frühjahrsputz: Haushaltshilfe der Unfallversicherung melden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Hannover - Die Tage werden länger, die Temperaturen steigen: Höchste Zeit für das große Reinemachen. Aber: Wer Haushaltshilfen engagiert, muss diese der gesetzlichen Unfallversicherung melden.

Denn: Wer sich beim Frühjahrsputz Unterstützung ins Haus holt, wird damit zum Arbeitgeber und muss die Hilfe auch für den absehbar kurzen Zeitraum zur gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. Andernfalls riskiert er ein Bußgeld. Darauf weisen der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover und die Landesunfallkasse Niedersachsen hin. Verdient die Hilfe weniger als 450 Euro pro Monat, muss sie bei der Minijobzentrale angemeldet werden.