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Fragen und Antworten zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Berlin - Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, denn sie schützt die eigene Arbeitskraft, die für viele Menschen das wertvollste Vermögen darstellt. Gerade deshalb ist es besonders wichtig, beim Abschluss auf Nummer sicher zu gehen. Fragen und Antworten:

Brauche ich wirklich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Berufsunfähigkeit ist keine Frage der Veranlagung oder des Jobs, den man ausübt. Denn die Ursachen und Gründe für Berufsunfähigkeit liegen nicht alleine an körperlichen Gebrechen: Vor allem psychische Krankheiten bis hin zum Burnout spielen heute eine große Rolle bei Berufsunfähigkeit. Auch Erkrankungen an den Gelenken, am Rücken oder den Händen, können Auslöser für eine Berufsunfähigkeit sein - unabhängig davon, ob man im Büro arbeitet oder auf der Baustelle.

Welche Mitteilungspflichten habe ich?

Aus dem Vertrag mit der Berufsunfähigkeitsversicherung ergeben sich für Versicherte auch Pflichten. Diese betreffen zunächst einmal vor allem den Fall, dass sie berufsunfähig werden und Ansprüche geltend machen wollen. Dann müssen Sie der Berufsunfähigkeitsversicherung Auskünfte über den aktuellen Beruf geben, Einblicke in Krankenakten gewähren und allgemein dazu beitragen, alle erforderlichen Unterlagen zusammenzutragen, die für die Feststellung der Berufsunfähigkeit erforderlich sind.

Mitteilungspflichten können sich gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung aber auch ergeben, bevor eine Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Eine solche Mitteilungspflicht besteht etwa im Zusammenhang mit dem Beruf, wenn sich dort Änderungen ergeben. Denn ändern Versicherte ihren Beruf und schulen um, kann sich durch den Berufswechsel auch das Risiko einer Berufsunfähigkeit erhöhen, und die Berufsunfähigkeitsversicherung muss den Beitrag anpassen.

Brauchen Kinder eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Es ist durchaus sinnvoll, für Kinder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, die dann allerdings eher eine allgemeine Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist, weil es noch keinen Beruf gibt, der abzusichern ist. Denn wenn Kinder durch eine schwere Krankheit ein Leben lang nicht in der Lage sind, eine Ausbildung zu machen und einen Beruf auszuüben, fallen sie durch alle sozialen Sicherungsnetze. Sie bekommen keine staatliche Erwerbsminderungsrente, die allenfalls noch bei älteren Arbeitnehmern eine Grundsicherung bietet.

Im Idealfall kombiniert die Invaliditätsversicherung für Kinder eine Einmalzahlung und eine monatliche Rente, die lebenslang gezahlt wird. So haben Eltern zum einen lebenslang finanzielle Sicherheit für den Nachwuchs, können zum anderen aber auch bei Eintritt der Invalidität notwendige Anschaffungen tätigen.

Was ist eine abstrakte Verweisung und was muss ich dazu wissen?

Berufsunfähigkeitsversicherungen behalten sich vor allem bei günstigen Verträgen ein sogenanntes abstraktes Verweisungsrecht vor. Das bedeutet für die Versicherten: Sieht ihre Berufsunfähigkeitsversicherung eine abstrakte Verweisung vor, muss die Versicherung die vereinbarte Rente gegebenenfalls nicht zahlen, wenn Versicherte noch in einem anderen, vergleichbaren Beruf arbeiten können.

Ob eine solche Vergleichbarkeit gegeben ist, entscheidet sich unter anderem danach, wie hoch der Einkommensverlust im Verweisungsberuf wäre und ob das soziale Ansehen dem des zuletzt ausgeübten Berufes entspricht. In der Realität bedeutet das: Gerade bei weniger qualifizierten Jobs ist eine Verweisung der Berufsunfähigkeitsversicherung fast immer möglich.