Flip-Flops am Steuer sind nicht verboten
Stand: 30.07.2013
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Heidelberg. Das Gerücht hält sich hartnäckig: Flip-Flops am Steuer seien verboten. Bei einem Unfall zahle die Kfz-Versicherung zudem keinen müden Cent. Aber stimmt das wirklich? Das unabhängige Vergleichsportal Verivox klärt auf.
Ein Blick in die Straßenverkehrsordnung zeigt: Der Gesetzgeber regelt an keiner Stelle, welches Schuhwerk beim Autofahren getragen werden muss. Allerdings verlangt er Autofahrern gewisse Sorgfaltspflichten ab – sich beispielsweise stets so zu verhalten, dass niemand gefährdet oder geschädigt wird.
Bußgeld erst bei Unfall
Was das hinsichtlich der Fußbekleidung bedeutet, damit haben sich Gerichte bereits auseinandergesetzt. So ist das Oberlandesgericht Bamberg zu dem Schluss gekommen, dass das falsch besohlte Fahren gegen diese Sorgfaltspflichten verstößt. Strafrechtlich und bußgeldrechtlich geahndet werden könne das aber nur dann, wenn es zu einem Unfall kommt, bei dem nachweislich das ungeeignete Schuhwerk Ursache war.
Andere Vorschriften gelten jedoch für Fahrer, die beruflich mit dem Pkw unterwegs sind. Sie sind entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften verpflichtet, am Steuer ein den Fuß umschließendes Schuhwerk zu tragen. Tun sie das nicht, können sie auch ohne Unfall belangt werden.
Kfz-Versicherung zahlt in der Regel
Egal ob Flip-Flops, Socken oder barfuß: Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für den Schaden des Unfallopfers auf. Die Vollkaskoversicherung kann die Regulierung des Schadens am Fahrzeug des Unfallverursachers ganz oder teilweise verweigern, wenn der Fahrer grob fahrlässig gehandelt hat. Das ist dann der Fall, wenn der seine Sorgfaltspflicht in einem ungewöhnlich hohen Maße vernachlässigt hat – also selbst einfache Überlegungen zur Schadensabwendung nicht angestellt wurden.
„Ob es sich beim Tragen von Flip-Flops am Steuer um grobe Fahrlässigkeit handelt, muss im Zweifel die Justiz klären. Auf der sicheren Seite sind Autofahrer aber, wenn der Versicherungsschutz den Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit beinhaltet“, sagt Ingo Weber, Geschäftsführer und Chief Financial Officer bei Verivox.
„Dennoch sollten Autofahrer ihr eigenes Wohl und das der anderen Verkehrsteilnehmer nicht unnötig gefährden. Um in Gefahrensituationen schnell reagieren zu können, empfiehlt sich festes Schuhwerk und ein Paar Schuhe zum wechseln sind schnell im Fahrzeug deponiert“, so Weber weiter.