"Finanztest" untersucht Unfallversicherungen
Nadja Feder
Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 15.11.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlin - Eine Untersuchung der Stiftung Warentest hat ergeben, dass nur wenige Unfallversicherungstarife empfehlenswert sind. Nur drei Angebote wurden mit dem Prädikat "sehr gut" bewertet, wie die Zeitschrift "Finanztest" (Ausgabe 12/2011) berichtet.
Mehr als 50 erhielten die Note "gut". Pro Jahr müssen Kunden bei den Testsiegern zwischen 221 und 333 Euro zahlen, vorausgesetzt, sie haben einen ungefährlichen Beruf.
Geeignet ist eine Unfallversicherung den Experten zufolge vor allem für Menschen, die sich vor den finanziellen Folgen unfallbedingter Gesundheitsschäden schützen wollen. Geeignet sei aber nur ein leistungsstarker Tarif, der bei Vollinvalidität mindestens 500.000 Euro zahle. Zudem sollte der Tarif schon ab 1 Prozent Invalidität Leistungen vorsehen.
Nachrichten zum Thema
- Was man über Unfallversicherungen wissen sollte
- Urteil: Kein Unfallversicherungsschutz für Ungeschickte
- Unfallversicherungs-App der Ergo stößt auf Kritik
- Unfallversicherung: Ansprüche rechtzeitig geltend machen
- Unfallversicherung: Kein Geld für Schlafwandler
- Unfallversicherung kann Zahlung an Invaliditätsgrad anpassen
Kfz-Versicherungen vergleichen
-
1-Klick-Kündigungsservice
EXKLUSIVER VERIVOX Kündigungsservice:
Beim Abschluss des neuen Vertrages kündigen wir – auf Wunsch – Ihren alten Vertrag. Für Sie: Einfach und kostenlos.
Kündigungsgarantie: Verivox garantiert eine rechtswirksame Kündigung. So sind Sie sicher, dass Ihr alter Vertrag fristgerecht endet, wenn Sie in die Kündigung eingewilligt haben und Ihre Angaben korrekt sind.
Ohne Papier und ohne Unterschrift: Eine Ummeldung bei Ihrer Zulassungsstelle ist nicht nötig. Die Behörde wird vom neuen Versicherer informiert. -
Nirgendwo-Günstiger-Garantie
Mit der Nirgendwo-Günstiger-Garantie von Verivox sind Sie auf der sicheren Seite. Sollte es denselben Tarif, den Sie über Verivox abgeschlossen haben, doch woanders günstiger geben, bezahlen wir den Preisunterschied. Darauf geben wir Ihnen unser Wort.
-
FOCUS MONEY: Höchste Kompetenz Versicherungen - Testsieger 2024
Wir konnten Sie mit unserem Know-how und Fachwissen besonders beeindrucken: FOCUS MONEY hat Verivox als das Vergleichsportal mit der höchsten Kompetenz im Versicherungs- und Finanzbereich ausgezeichnet und zum Testsieger 2024 gekürt.
Dafür untersuchte das Wirtschaftsmagazin in Zusammenarbeit mit dem Analyseinstitut ServiceValue, welche Anbieter mit ihren Produkten und Leistungen bei den Konsumenten als sehr kompetent gelten. Insgesamt standen 1.122 Unternehmen aus 48 Branchen auf dem Prüfstand.
Mehr rund um Versicherungen
-
Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.
Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.
-
Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten initiieren.
-
Wer krank ist, hat in Deutschland Anspruch auf eine ärztliche Versorgung, um wieder gesund zu werden. Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen ist der Leistungsumfang gesetzlich festgeschrieben – und zwar im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Damit unterscheiden sich die Leistungskataloge der gesetzlichen Krankenversicherungen kaum. So übernehmen alle Krankenkassen die Kosten für:
- ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen
- die Versorgung mit Medikamenten, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln
- die häusliche Krankenpflege
- Behandlungen im Krankenhaus
- Maßnahmen zur Rehabilitation
Darüber hinaus bieten die Krankenkassen ihren Versicherten zusätzliche Leistungen an. Zu diesen kassenindividuellen Zusatzleistungen gehören zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen (Prävention), Bonusprogramme und Wahltarife.
-
Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsende. Endet die Versicherung zum Jahresende, muss die Kündigung schriftlich bis zum 30.11. dem Versicherer vorliegen. Bei Beitragserhöhung, im Schadensfall oder Fahrzeugwechsel gilt das Sonderkündigungsrecht.