Finanztest: Bei der Haftpflicht auf erweiterte Leistungen achten
Nadja Feder
Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 11.12.2012
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd
Berlin - Die Zeitschrift "Finanztest" rät in ihrer Januar-Ausgabe Versicherten, auf die erweiterten Leistungen in ihrer Haftpflichtversicherung zu achten.
Wer Freunden beim Umzug hilft oder auf einem geliehenen Laptop arbeitet, sollte nach Ansicht der Stiftung Warentest zuvor einen genauen Blick auf seine Haftpflichtversicherung werfen. Denn nicht jede Versicherung zahle, wenn der Versicherte beim Umzug den Fernseher des Freundes beschädige oder versehentlich Kaffee auf einem geliehenen Computer verschütte, so "Finanztest". Daher sollten Versicherte prüfen, ob ihre private Haftpflichtversicherung für Schäden bei Gefälligkeiten, an geliehenen Dingen oder gemieteten Sachen etwa auch in Ferienwohnungen aufkomme.
Längst nicht alle Haftpflichttarife decken nach Angaben der Tester solche erweiterten Leistungen ab. Die günstigsten Familienpolicen inklusive eines erweiterten Schutzes seien bereits für 64 Euro pro Jahr zu haben.
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Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.
Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.
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Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten initiieren.
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Wer krank ist, hat in Deutschland Anspruch auf eine ärztliche Versorgung, um wieder gesund zu werden. Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen ist der Leistungsumfang gesetzlich festgeschrieben – und zwar im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Damit unterscheiden sich die Leistungskataloge der gesetzlichen Krankenversicherungen kaum. So übernehmen alle Krankenkassen die Kosten für:
- ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen
- die Versorgung mit Medikamenten, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln
- die häusliche Krankenpflege
- Behandlungen im Krankenhaus
- Maßnahmen zur Rehabilitation
Darüber hinaus bieten die Krankenkassen ihren Versicherten zusätzliche Leistungen an. Zu diesen kassenindividuellen Zusatzleistungen gehören zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen (Prävention), Bonusprogramme und Wahltarife.
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Ja, denn nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind Sie verpflichtet, für Schäden aufzukommen, die Sie anderen zufügen, – und das in unbegrenzter Höhe. Mit einer Privathaftpflichtversicherung sichern Sie sich für einen kleinen Betrag zuverlässig gegen dieses finanzielle Risiko ab.