Farbe wechsle dich: Neue Kennzeichen für Kleinkrafträder
Stand: 01.03.2013
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Coburg - Für alle Arten von Kleinkrafträdern beginnt heute das neue Versicherungsjahr. Wer sein altes blaues Kennzeichen bisher nicht gegen ein neues grünes Nummernschild ausgewechselt hat, steht ohne Versicherungsschutz da. Darauf weist der Versicherer HUK-COBURG hin.
Konsequenz: Passiert ein Unfall, den der unversicherte Fahrer verursacht hat, haftet der mit seinem gesamten Vermögen. Gerade wenn Menschen verletzt werden, kommen schnell mehrere tausend Euro zusammen. Zum Beispiel trägt die Krankenkasse des Verletzten zwar die Behandlungskosten, doch holt sie sich das Geld im Nachhinein vom Unfallverursacher wieder zurück.
Darüber hinaus macht sich ein Fahrer ohne Versicherungsschutz strafbar. Erwischt ihn die Polizei, erstattet sie Anzeige. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich ein Unfall ereignet hat oder nicht. Wer ohne gültiges Kennzeichen unterwegs ist, verstößt gegen das Pflichtversicherungsgesetz.. Die neuen grünen Kennzeichen gibt es direkt bei der Versicherung.
Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, gehören unter anderem Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds und Roller oder leichte Quads. Letztgenannte dürfen nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren.