Fahrzeugschein im Auto: Versicherung muss trotzdem zahlen
Stand: 19.01.2011
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Oldenburg - Wer den Fahrzeugschein im Fahrzeug liegen lässt, bekommt bei einem Diebstahl dennoch den Schaden ersetzt. Nach dem Landgericht Dortmund (AZ: 2 O 245/09) hat sich jetzt auch das Oberlandesgericht Oldenburg (AZ: 5 U 153/09) dieser Rechtsauffassung angeschlossen.
Der Versicherte hatte sein Fahrzeug zum Verkauf im Internet angeboten und kurz darauf bemerkt, dass es am Zünd- und Türschloss manipuliert worden war. Kurze Zeit später wurde das Auto dann gestohlen. Die Versicherung wollte nicht zahlen, weil der Mann den Fahrzeugschein im Auto zurückgelassen hatte.
Das aber ließen die Oldenburger Richter nicht gelten: Das Liegenlassen der Papiere im Auto sei lediglich eine unerhebliche Gefahrerhöhung, die die Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Versicherungsfalls oder der Vergrößerung des Schadens - wenn überhaupt - nur unwesentlich gesteigert habe. Auch ließen die Richter das Argument der Versicherung nicht gelten, dass sich das Auto mit dem Fahrzeugschein leichter verkaufen ließe. Denn die Zulassungsbescheinigung bestätige ja lediglich, dass das darin bezeichnete Fahrzeug zum öffentlichen Verkehr zugelassen ist. Der Verkauf gehe damit nicht leichter vonstatten.
Versicherte und Autofahrer sollten dennoch darauf achten, die Fahrzeugpapiere immer außerhalb des Fahrzeugs aufzubewahren. Bewährt hat sich auch die Maßnahme, im Fahrzeug eine Kopie der Zulassungsbescheinigung aufzubewahren und das Original zu Hause zu hinterlegen.