Fahrrad gestohlen - ein Fall für die Hausratversicherung
Stand: 10.05.2016
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Heidelberg - Biergarten, Familienausflug oder Picknick im Grünen - im Sommer sind besonders viele Radfahrer unterwegs. Leider kennen viele von ihnen auch diese Situation: Wo das Rad abgestellt wurde, findet sich nun nur noch das aufgebrochene Schloss. Damit die Hausratversicherung den Schaden komplett ersetzt, sollten Radler auf Details im Vertrag achten. Diese sieben Tipps sind wichtig.
1. Zusatzbaustein beantragen
Das Fahrrad ist in der Hausratversicherung immer gegen Diebstahl geschützt, sofern Diebe in die Wohnung oder einen abgeschlossenen Fahrradkeller eindringen. Wer sein Rad darüber hinaus gegen Diebstahl außerhalb der Wohnung versichern möchte, muss das bei den meisten Tarifen gesondert beantragen.
2. Versicherungssumme ausreichend hoch wählen
Die Entschädigung für Fahrräder ist begrenzt – zum Beispiel auf ein Prozent der Versicherungssumme der gesamten Wohnung. Bei einer 60-Quadratmeter-Wohnung mit einer empfohlenen Versicherungssumme von 39.000 Euro würden 390 Euro für das Fahrrad meist nicht genügen. Gegen Aufpreis lässt sich der Prozentsatz in der Regel erhöhen.
3. Kaufbelege aufbewahren
Viele Versicherer verlangen, dass der Besitzer Unterlagen wie Kaufbelege und Angaben über die Rahmennummer aufbewahrt.
4. Immer anschließen
Die Versicherer fordern von ihren Kunden, das Fahrrad außer Haus immer anzuschließen. Es muss ein separates Schloss sein, ein Speichenschloss reicht nicht. Weiter gehende Anforderungen an Qualität und Preis stellen die Anbieter nicht. Ein Diebstahl sollte unverzüglich der Polizei gemeldet werden.
5. Auch nachts ohne Klauseln versichern
Viele Verträge beinhalten die Nachtzeitklausel. Danach ist das Fahrrad von 22 bis 6 Uhr nur versichert, solange es „in Gebrauch“ ist. Versichert wäre also der Besuch im Kino, wenn man anschließend zurückradeln möchte. Schließt der Besitzer sein Rad hingegen bei Freunden vor der Haustür an, um anschließend dort zu übernachten, ist es nicht mehr in Gebrauch und zwischen 22 und 6 Uhr nicht versichert.
Dass diese Klausel für Ärger sorgt, haben die Versicherer bemerkt und verzichten heute oft darauf. „Zahlreiche ältere Verträge enthalten die Nachtzeitklausel. In neuen Verträgen bekommen Kunden heute deutlich verbesserten Schutz für ihr Fahrrad. Und wer die Beiträge vergleicht, muss oft noch nicht einmal eine höhere Prämie dafür bezahlen“, erklärt Ingo Weber, Geschäftsführer und Chief Financial Officer bei Verivox.
6. Beiträge vergleichen
Wie hoch die Preisdifferenz ist, zeigt ein Vergleich. Für eine 60-Quadratmeter-Wohnung in München kostet die Versicherungsprämie für eine günstige Hausratversicherung 38 Euro* im Jahr. Der Schutz für das Fahrrad ist mit 750 Euro eingeschlossen – auch zur Nachtzeit. Teure Versicherer verlangen bis zu 160 Euro und bieten nicht immer bessere Leistungen.
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7. Selbstständige Fahrradversicherung
Daneben gibt es auch eigenständige Fahrradversicherungen. Sie sind erheblich teurer und kosten für ein 750 Euro teures Rad etwa 70 bis 120 Euro im Jahr. Neben dem Diebstahl sind je nach Tarif eine Pannenhilfe, Schäden durch Stürze, Vandalismus und teilweise sogar durch Verschleiß mitversichert.
* Beispielrechnung: 80802 München, 60 qm, Vers. 36.000 €, 750 Euro bei Fahrraddiebstahl, 5 Jahre kein Vorschaden
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