Fahrlässig: Versicherer muss bei Fettbrand nicht voll zahlen
Stand: 24.02.2012
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Dortmund - Wer Fett erhitzt und dann den Raum verlässt, verliert bei einem Brand einen Teil des Versicherungsschutzes. Das schreibt die Fachzeitschrift "recht und schaden" (Heft 1/2012) unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Dortmund.
Die Richter werteten ein solches Verhalten als einen besonders schweren Pflichtenverstoß, der die Versicherung berechtige, ihre Leistungen um bis zu 50 Prozent zu kürzen (Az.: 2 O 101/11).
In dem verhandelten Fall hatte eine Hausfrau auf einer Herdplatte zum Frittieren von Pommes Frites Fett erhitzt, dabei aber das Haus verlassen, um die Tochter abzuholen. Während ihrer Abwesenheit entzündete sich das Fett, und es entstand ein Schaden von knapp 11.000 Euro. Die Wohngebäudeversicherung wollte ihn nicht in voller Höhe übernehmen.
Die Richter gaben der Versicherung Recht. Sie hielten der Hausfrau vor, sich grob fahrlässig verhalten zu haben. Denn das Erhitzen von Fett zähle wegen dessen leichter Entflammbarkeit zu den besonders gefährlichen Tätigkeiten im Haushalt. Die Frau hätte daher nicht die Küche und erst recht nicht das Haus verlassen dürfen.