Fahrgemeinschaft: Kfz-Haftpflicht greift für alle
Stand: 07.05.2015
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlin - Die Bahn streikt und deshalb bilden viele Arbeitnehmer Fahrgemeinschaften. Das spart Geld und entlastet den Verkehr. Aber wie steht es um den Versicherungsschutz der Insassen?
"Die Insassen sind über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs versichert", erklärt Christian Janeczek, Verkehrsrechtsexperte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Das gilt auch, wenn der Fahrer Geld für den Transport nimmt, um sich die Fahrtkosten mit den Mitfahrern zu teilen.
Reisegepäck nicht automatisch mitversichert
Wenn der Fahrer allerdings Geld mit der Mitfahrgelegenheit verdienen möchte, muss er ein Gewerbe anmelden und mit einer höheren Kfz-Versicherungsprämie rechnen. Zusätzlich braucht er möglicherweise einen Personenbeförderungsschein. "Aber solange sich alle nur die Fahrtkosten teilen, ist das nicht nötig", sagt Janeczek. Wer über längere Strecken mit der Fahrgemeinschaft unterwegs ist, sollte wissen, dass das Reisegepäck nicht automatisch mitversichert ist. "Versichert sind nur Gegenstände, die am Körper sind oder liegen." Janeczek empfiehlt Personen, die öfter eine Mitfahrgelegenheit nutzen, über eine private Zusatzversicherung nachzudenken.
Organisation über Twitter & Facebook
Mitfahrgelegenheiten finden Betroffene gerade während des Streiks über den Kurznachrichtendienst Twitter oder über lokale Gruppen im sozialen Netzwerk Facebook. Hier gibt es zum Beispiel Gruppen wie "Mitfahrgelegenheit Berlin" oder "Mitfahrgelegenheit München - Heidelberg", in denen Nutzer Angebote und Gesuche posten können.