Fahren mit Gipsarm: Mitschuld bei Unfall wahrscheinlich
Stand: 12.05.2014
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Hamburg - Autofahren mit eingegipstem Arm steigert die Wahrscheinlichkeit, bei einem Unfall zur Verantwortung gezogen zu werden. "Sie müssen je nach Unfallhergang immer mit einer Mitschuld rechnen", sagte Daniele Mielchen, Verkehrsrechtsanwältin in Hamburg, dem dpa-Themendienst. Dies sei jedoch immer eine Einzelfallentscheidung des Gerichts.
Ob ein Autofahrer durch einen Gips in seiner Fahreignung eingeschränkt ist, "werde immer vom Ergebnis her beurteilt", sagte Mielchen. Demnach können Autofahrer sich nicht grundsätzlich informieren, ob ihr Gips sie rechtlich relevant einschränkt oder nicht. "Es gibt keinen Katalog in dem steht: Das darfst Du, das darfst Du nicht."
Der rechtlich entscheidende Punkt ist, dass der Fahrer jederzeit beide Hände zur Bewältigung der Fahraufgabe frei haben muss. "Deswegen wird auch kein Polizist einen Autofahrer anhalten, wenn dieser nur eine Hand am Steuer hat", sagte Mielchen. Ein eingegipster Arm könne eine Ordnungswidrigkeit darstellen, wenn damit eine Funktionseinbuße einhergeht.
Ob dies der Fall ist, hänge auch davon ab, wie viele Glieder eingegipst seien oder ob zum Beispiel das Handgelenk oder der ganze Arm betroffen seien, ergänzte Mielchen. Hebt ein gebrochener Arm die Fahrsicherheit auf, macht sich der Fahrer sogar strafbar.
Anders als beim Radfahren sei sogar freihändiges Fahren nicht ausdrücklich verboten, sondern "pflichtwidrig", wie es im Juristendeutsch heißt. Kommt es dabei zum Unfall, ist eine Mithaftung sicher, denn freihändiges Fahren gilt als grobe Fahrlässigkeit. In solchen Fällen kann die Versicherung den Versicherungsnehmer in Regress nehmen.