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Fahranfänger: Günstiger versichert mit "begleitetem Fahren"

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Heidelberg – Fahranfänger zahlen bisweilen doppelt soviel für ihre Kfz-Versicherung wie ältere Autobesitzer. Ein Trick, mit dem sie sparen, ist das begleitete Fahren – auch als Führerschein mit 17 bekannt. Wer daran teilnimmt, senkt den Beitrag um bis zu 16 Prozent, wie eine Auswertung des unabhängigen Verbraucherportals Verivox zeigt.

Für drei Fälle wurden die jeweils günstigsten Kfz-Versicherungen berechnet: Der Fahranfänger fährt mit dem Auto der Eltern oder er lässt ein eigenes Auto auf sich zu oder er lässt das eigene Auto als Zweitwagen auf die Eltern zu. In allen drei Fällen war der Beitrag für einen 18-jährigen Fahranfänger günstiger, wenn er zuvor am begleiteten Fahren teilgenommen hatte. Die Ersparnis lag zwischen 11 und 16 Prozent gegenüber den Jugendlichen, die keinen Führerschein mit 17 gemacht hatten.

„Da die Versicherung für Fahranfänger teuer ist, lassen sich so teilweise mehrere Hundert Euro sparen“, sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. „Wenn der Nachwuchs ans Steuer des Familienautos darf, sollten die Eltern die Versicherung informieren. Die meisten Tarife werden danach berechnet, wer mit dem Auto fährt.“

Wer kann am begleiteten Fahren teilnehmen?

16-Jährige können an dem Programm teilnehmen und frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres die praktische Prüfung ablegen. Dann erhalten sie eine Prüfungsbescheinigung und dürfen in Begleitung eines routinierten Fahrers ans Steuer. Wie bei allen Führerscheinneulingen gibt es eine 2-jährige Probezeit. Haben sie zwischenzeitlich das 18. Lebensjahr vollendet, können sie ihre Bescheinigung bei der Fahrerlaubnisbehörde gegen einen normalen Führerschein tauschen.

Die Begleitperson muss mindestens über 5 Jahre Fahrerfahrung (Führerschein Klasse B) verfügen und mindestens 30 Jahre alt sein. Zudem darf sie nicht mehr als einen Punkt in Flensburg gesammelt haben. Die Anzahl an Begleitpersonen ist eigentlich unbeschränkt. Sie müssen aber alle in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.

Methodik

Für die Analyse wurden drei typische Fahrerprofile herangezogen:

45-jähriger Angestellter mit VW Touran (3 Jahre), 18-jähriges Kind ist weiterer Fahrer, Vertrag mit Voll- und Teilkasko, SF-Klasse 15

18-jähriger Angestellter mit Fiat Punto (7 Jahre) ist Versicherungsnehmer und Fahrer, Vertrag mit Teilkasko, SF-Klasse 0

45-jähriger Angestellter mit Fiat Punto (7 Jahre) ist Versicherungsnehmer für Zweitwagen, Fahrer ist 18-jähriges Kind, Vertrag mit Teilkasko, SF-Klasse 1/2