EU macht mobil: Was sich bei Knöllchen im Ausland ändert
Stand: 06.07.2011
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Straßburg - Die EU will Schlupflöcher für Verkehrsrowdies schließen. Wer im Ausland zu schnell fährt oder eine rote Ampel ignoriert, erhält das Knöllchen ab 2013 garantiert nach Hause geliefert. Dafür sorgt eine neue europaweite Datenbank.
DATEN: EU-Staaten werden künftig Informationen über Fahrzeughalter aus anderen Ländern austauschen, um ihnen das Strafmandat zuschicken zu können. Dazu gehören der Name, das Geburtsdatum und die Adresse des Halters. Genutzt wird die Datenbank Eucaris, in der Fahrzeug- und Führerscheinregister gespeichert sind.
STRAFEN: Es geht nur um Geldbußen, nicht aber um Strafpunkte wie in der Flensburger Verkehrssünder-Kartei. Solche Punkte gelten immer nur national.
DELIKTE: Geahndet werden sollen acht Verstöße: Zu schnell gefahren, Alkohol am Steuer, Drogen am Steuer, Sicherheitsgurt vergessen, rote Ampel "überfahren", das Nichttragen eines Sicherheitshelms, Fahren auf verbotenen Fahrstreifen (zum Beispiel Bus- oder Notfall-Spur), Benutzung eines Handys am Steuer.
ABLAUF: Wird ein Deutscher zum Beispiel in den Niederlanden "geblitzt", schickt die Behörde dem Halter des Wagens einen Brief, der in Deutsch abgefasst sein muss. Darin werden Vorwurf, Datum, Uhrzeit, Ort und Art des Delikts sowie das Kennzeichen genannt. Entweder der Verkehrssünder zahlt direkt oder die Behörde kann das Bundesamt für Justiz um Vollstreckung bitten. Seit Oktober 2010 können bereits alle ausländischen Strafzettel über 70 Euro in Deutschland eingetrieben werden - in der Praxis war das aber noch nicht oft der Fall.
UMSETZUNG: Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit für die Umsetzung der EU-Richtlinie, so dass sie frühestens 2013 in Kraft treten dürfte.