EU-Kommission will Versicherungen transparenter machen
Stand: 08.05.2012
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Hamburg - Einem Bericht der "Financial Times Deutschland" zufolge will die EU-Kommission die Vorschriften bei Versicherungen verschärfen. Versicherungsvertreter und Makler sollen künftig dem Kunden vor Vertragsabschluss offenlegen müssen, für wen sie arbeiten und wie hoch die Provision ist, die sie erhalten, so die Zeitung in ihrer Dienstagsausgabe.
Die Offenlegung der Vergütung sei nötig, "um die Interessenkonflikte zwischen Verkäufer und Käufer eines Versicherungsprodukts zu entschärfen", heißt es in dem Entwurf, der dem Blatt vorliegt. Barnier müsse den Entwurf noch mit den anderen 26 Kommissaren abstimmen, am Ende entscheiden EU-Parlament und Mitgliedsstaaten.
Offenlegungspflicht für sämtliche Policen
Mit dem Entwurf wolle die Kommission die Regeln für die Vermittlung EU-weit stärker vereinheitlichen und die Verbraucher vor rein provisionsgetriebenen Abschlüssen schützen. Die Vorgabe solle zunächst für alle Lebensversicherungen gelten, bei denen Provisionen für einen Abschluss Tausende Euro ausmachen können. Bei anderen Angeboten sei vorgesehen, dass Versicherer und Vermittler die Provision nur auf Nachfrage des Kunden offenbaren müssen. Nach drei Jahren Übergangszeit solle die Offenlegungspflicht für alle Policen gelten. Allerdings sei ein generelles Provisionsverbot, wie es die Kommission angedacht habe, vom Tisch, schreibt das Blatt.
Ein generelles Provisionsverbot sieht der Barnier-Entwurf nicht vor. Davor hatte die deutsche Versicherungsbranche große Angst, weil es das in Deutschland verbreitete Vertriebsmodell infrage gestellt hätte, schreibt das Blatt. Der Entwurf des Binnenmarktkommissars sehe nun lediglich vor, dass Vermittler nur dann keine Provisionen oder Ähnliches annehmen dürfen, sofern sie angeben, den Kunden "auf unabhängiger Basis" zu informieren. Die EU-Verbraucherschutzbehörde Bureau Européen des Unions de Consommateurs (BEUC) begrüßt generell, dass die Kommission die Transparenzvorschriften verschärfen will. "Wir wünschen uns aber zumindest bei Lebensversicherungen ein generelles Provisionsverbot", teilte das BEUC mit.
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