EU-Grenzen für Bußgeldbescheide fallen
Stand: 23.06.2010
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Frankfurt/Main - Innerhalb der EU fallen nun auch die Grenzen für Strafmandate. Ab 1. Oktober 2010 sollen deutsche Behörden rechtskräftige Bußgeldbescheide aus dem europäischen Ausland vollstrecken können. So ist es im Gesetzentwurf zur gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen vorgesehen. Darauf verweist der Automobilclub AvD in Frankfurt am Main.
In einigen Nachbarländern seien die Bußgelder deutlich höher als in Deutschland, mahnt der Autoclub. In Italien könne Telefonieren ohne Freisprechanlage mit einer Strafe von 155 bis 624 Euro belegt werden. In Großbritannien drohten bei Tempoverstößen Geldbußen von bis zu 5.834 Euro, und in Dänemark könnten Alkoholsündern Strafen von bis zu einem Monatsgehalt auferlegt werden.
Bußgeldbescheide aus dem EU-Ausland sollen erst ab 70 Euro vollstreckt werden. Sonst überschritte der Verwaltungsaufwand das Bußgeld. Die eingenommenen Gelder verbleiben beim vollstreckenden Staat, wie AvD-Juristin Petra Schmucker erläutert. Zudem sei in dem Europäischen Rechtshilfeübereinkommen festgeschrieben, dass alle Schriftstücke in die Landessprache des Empfängers zu übersetzen sind. Der AvD geht jedoch davon aus, dass dies in der Praxis nicht bei allen Bußgeldbescheiden der Fall sein wird. Da dies für betroffene Autofahrer Konsequenzen haben kann, wenn zum Beispiel Widerspruchsfristen versäumt würden, sollten sie bei der zuständigen ausländischen Behörde eine deutsche Übersetzung anfordern.
Man sollte sich aber auch bis zum 1. Oktober nicht in Sicherheit wiegen, mahnt die AvD-Anwältin: Es könnten durchaus auch Verkehrsverstöße geahndet werden, die vorher begangen wurden. Denn nach dem Gesetzentwurf sei nicht der Tatzeitpunkt entscheidend, sondern das Datum, an dem die Behörde den Bußgeldbescheid ausstellt.