Ersparnis für Krankenkassenmitglieder umstritten
Stand: 16.10.2014
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Berlin - In einer älter werdenden Gesellschaft wie der deutschen steigen mittel- und langfristig erwartungsgemäß die Gesundheitskosten. Diese Entwicklung will die schwarz-rote Bundesregierung durch das etwas sperrig klingende "Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung" einigermaßen in Schach halten. Zentrales Ziel dabei ist, den Wettbewerb unter den rund 130 Einzelkassen zu stärken.
Dazu wird zum 1. Januar der derzeit feste Beitragssatz von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent abgesenkt. Dies entspricht 0,9 Prozentpunkten oder rund 11 Milliarden Euro, die schon bisher allein von den Versicherten aufgebracht wurden. Die 14,6 Prozent werden weiterhin je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gezahlt. Wenn einer Kasse nun durch die Senkung eine Finanzierungslücke entsteht, kann sie diese von 2015 an durch einen von ihr festgelegten Zusatzbeitrag ausgleichen.
Der Schätzerkreis von Bundesversicherungsamt, gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und Bundesgesundheitsministerium kam am Mittwoch in Bonn nun zu der wenig überraschenden Erkenntnis, dass dieser Zusatzbeitrag im ersten Jahr der Gesetzesänderung im Durchschnitt bei 0,9 Prozentpunkten liegen dürfte. Dies entspricht wiederum jener Lücke von rund 11 Milliarden Euro, die durch die Senkung des allgemeinen Beitragssatzes entstand.
Wettbewerb soll angekurbelt werden
Vor allem diese individuelle Festlegung des Zusatzbeitrages soll den Wettbewerb unter den Kassen ankurbeln. Die Kassen müssen auf die Preisunterschiede hinweisen. Wenn eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, haben die Versicherten künftig ein Sonderkündigungsrecht.
Im Gesundheitsministerium hieß es, die Höhe des Zusatzbeitrags hänge unter anderem von der Wirtschaftlichkeit einer Kasse ab und davon, "ob die Kassen ihre hohen Finanz-Reserven von rund 16 Milliarden Euro im Sinne der Versicherten nutzen". Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) jubelte schon vor Wochen, mit der Neuregelung "können mehrere Millionen Versicherte entlastet werden".
Trotzdem müssen wohl viele mehr zahlen
Wenn aber die vom Schätzerkreis ermittelten 0,9 Prozentpunkte ein rechnerischer Durchschnittswert sind, dann müssen viele Versicherte im kommenden Jahr im Gegenzug mehr bezahlen, zumal der GKV-Spitzenverband davon ausgeht, dass alle Kassen Zuschläge erheben müssen.
"Wir sichern einen fairen Wettbewerb zwischen den Kassen und stärken die Qualität in der Versorgung. Davon profitieren auch die Versicherten", sagt Gröhe. Der Profit der Versicherten dürfte aber eher durchwachsen sein. Für die Folgejahre rechnen Experten mit einem Anstieg der Zusatzbeiträge, wenn nicht weiter an dem System gearbeitet wird, etwa bei den Ausgaben. Gleichwohl wird der gesetzlichen Neureglung zugestanden, dass sie einen gewissen Spardruck auf die Kassen ausübt.
Ein weiterer, nicht unwesentlicher Aspekt, den Gröhe im Blick hat, ist das Einfrieren des Arbeitgeberanteils an der Krankenversicherung bei 7,3 Prozent. Der absehbare Anstieg der Gesundheitskosten soll allein bei den Versicherten belassen werden. "Durch die Festschreibung des Arbeitgeberbeitrags auf 7,3 Prozent wird verhindert, dass die Lohnzusatzkosten im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung weiter steigen", argumentiert das Haus von Gröhe. "Denn nur wenn Arbeitsplätze langfristig gesichert sind, kann auch eine solide Grundlage für das solidarische Gesundheitssystem sichergestellt werden."