Erleichterungen für Lebensversicherer vorerst vom Tisch
Stand: 22.02.2013
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Berlin - Lebensversicherungskunden müssen vorerst keine geringeren Ausschüttungen der sogenannten Bewertungsreserven befürchten. Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern konnten sich auch in einem zweiten Anlauf auf keinen Kompromiss für die geplanten Entlastungen der Lebensversicherer bei der Ausschüttung einigen. Damit gilt auch eine Einigung bei der nächsten Sitzung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat am kommenden Dienstag als unwahrscheinlich.
Eine Lösung noch in dieser Wahlperiode bis zum Herbst ist nach den Worten von Unions-Fraktionsvize Michael Meister (CDU) nicht mehr zu erwarten. Es werde nun vorgeschlagen, die restlichen, unstrittigen Teile des Sepa-Gesetzespakets - die Regelungen für Banküberweisungen in Europa sowie die Umsetzung des "Unisex"-Urteils zu einheitlichen Versicherungstarifen für Männer und Frauen - herauszulösen.
Erleichterungen für Lebensversicherer sollen Meister zufolge getrennt geprüft werden. Diese Prüfung solle aber breiter angelegt werden und nicht nur Bewertungsreserven betreffen. "Wir wollen wissen, was nötig ist für eine nachhaltige Stabilisierung des Sektors", sagte Meister. Dringender Handlungsbedarf bestehe nicht. Es gebe aktuell kein Unternehmen, das Problem hat, sagte Meister.
Die Länder hatten die Pläne der schwarz-gelben Koalition gestoppt, mit denen Lebensversicherer angesichts der extrem niedrigen Zinsen entlastet werden sollen. Rot-Grün hatte auf eine ausgewogene Lösung für Versicherer und Kunden gepocht. Nach den ursprünglichen Plänen von Union und FDP sollen Versicherer die hälftige Beteiligung ausscheidender Kunden an nicht realisierten Gewinnen auf Staatsanleihen senken können. Durch die geringere Ausschüttung der Bewertungsreserven erhalten Kunden teils spürbar weniger.
Hintergrund ist, dass Lebensversicherer angesichts der Niedrigzinsphase im Zuge der Euro-Staatsschuldenkrise auf Dauer Probleme haben, die zugesicherten Erträge auch zu erwirtschaften. Aus Sicht der Länder sollten diese Belastungen aber nicht einseitig auf die Versicherten abgewälzt werden. Die Bundesregierung schlug zuletzt eine Härtefallregelung vor, nach der die Absenkung der Ausschüttung gedeckelt wird.
Durch den Konflikt liegt auch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Vorgaben für sogenannte Unisex-Tarife auf Eis. Sowohl die Versicherungswirtschaft als auch die Finanzaufsicht BaFin hatten aber klargestellt, dass ungeachtet dessen seit 21. Dezember 2012 keine Versicherungen mehr verkauft werden, bei denen Männer und Frauen wegen ihres Geschlechts unterschiedliche Preise zahlen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte diese bisherige Praxis gekippt.
Die Versicherungswirtschaft regierte enttäuscht: "Keine Neuregelung der Bewertungsreservenbeteiligung auf festverzinsliche Wertpapiere bedeutet für 95 Prozent der Versicherten keine gute Lösung", erklärte Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. "Das heißt: Lebensversicherer sind in der anhaltenden Niedrigzinsphase weiterhin gezwungen, hohe Sonderausschüttung zugunsten weniger Kunden zu leisten." Die übrigen 95 Prozent der Lebensversicherungskunden müssten das künftig mit stärker sinkenden Überschüssen bezahlen.
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