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Elementarschadenschutz nicht voreilig kündigen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Halle - Ändern sich die Bedingungen für eine bestehende Wohngebäudeversicherung mit Elementarschadenschutz, sollten Hauseigentümer den Vertrag nicht voreilig kündigen. Nur wenn sie anderswo direkt im Anschluss den entsprechenden Versicherungsschutz zu gleichen oder besseren Bedingungen bekommen, ist wechseln sinnvoll. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hin.

Das gilt insbesondere für Versicherte, deren Immobilie nach dem sogenannten Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) in den Gefährdungsklassen 3 und 4 liegt. In diesen Fällen sei es schwer, kurzfristig einen neuen oder besseren Elementarschadenschutz zu bekommen. Mancher dieser Kunden sieht sich der Verbraucherzentrale zufolge derzeit mit der Einführung einer Selbstbeteiligung oder höheren Versicherungsbeiträgen konfrontiert. Bevor Verbraucher Ihre Gebäudeversicherung kündigen, sollte eine neue Police bereits abgeschlossen sein.