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Eine Krankschreibung bedeutet kein Arbeitsverbot

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Stuttgart - Arbeitnehmer dürfen trotz Krankschreibung arbeiten gehen - vorausgesetzt sie fühlen sich fit und gesund. Der Versicherungsschutz ist dadurch nicht gefährdet. Drei Fragen und Antworten zum Thema:

Dürfen Mitarbeiter zur Arbeit kommen, obwohl sie krankgeschrieben sind?

Ja, sagt Prof. Jobst-Hubertus Bauer, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Stuttgart. Das sei das persönliche Risiko des Arbeitnehmers. Weiß der Arbeitgeber, dass der Mitarbeiter arbeitsunfähig ist, hat er in der Regel keine Verpflichtung, ihn nach Hause zu schicken. Aber es gibt eine Ausnahme, ergänzt Oliver Simon, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Ist ein Mitarbeiter offensichtlich krank und nicht in der Lage zu arbeiten, muss der Arbeitgeber ihn nach Hause schicken. Das gebiete die Fürsorgepflicht.

Was passiert, wenn der Arbeitnehmer trotz Krankschreibung zur Arbeit kommt und sich verletzt? Entfällt dann der Versicherungsschutz?

Nein. Hält ein Mitarbeiter sich für gesund und geht zur Arbeit, genieße er auch den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, sagt Simon.

Dürfen Arbeitgeber und -nehmer vereinbaren, dass der letztere trotz Krankschreibung in den Betrieb kommt?

Ja, erläutert Prof. Jobst-Hubertus Bauer. Fühlt der Arbeitnehmer sich gesund, besteht wegen der Krankschreibung für gewöhnlich kein Arbeitsverbot. Der Arbeitnehmer ist nicht dazu verpflichtet, sich daran zu halten, wenn er sich nicht danach fühlt. Kommt er einen Tag zur Arbeit und fühlt sich wieder krank, kann er zu Hause bleiben.