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Einbruchdiebstahl: Stehlgutliste schnell der Versicherung melden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Oldenburg - Wer nach einem Einbruchsdiebstahl den Schaden von seiner Hausratversicherung ersetzt bekommen möchte, muss möglichst schnell eine Stehlgutliste mit allen entwendeten Gegenständen erstellen. Das ist in den Versicherungsbedingungen der Hausratversicherer geregelt. Wer diese Liste nicht oder zu spät einreicht, muss damit rechnen, dass die Hausratversicherung sich bei der Schadensregulierung querstellt.

In einem vom Landgericht Oldenburg entschiedenen Fall hatte ein Versicherter nach einem Diebstahlschaden die Stehlgutliste erst einen Monat nach der Tat bei der Polizei eingereicht. Das Gericht stand dem Hausratversicherer in dem Fall ein Kürzungsrecht von 40 Prozent zu, weil das verspätete Einreichen eine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung sei. (Aktenzeichen: LG Oldenburg 13 O 3064/09)