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Ein verlorener Schlüssel kann für Mieter teuer werden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Wer seinen Schlüssel verliert, muss für die Kosten für den Austausch des Schlosses oder der Schließanlage bezahlen. Es sei denn, der Schlüssel wurde dem Mieter gestohlen, ohne dass er sich fahrlässig verhalten hat. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Oder der Mieter kann ausschließen, dass der vermisste Schlüssel missbraucht wird, weil er ihn beispielsweise im Meer versenkt hat.

Wer aus dem Urlaub zurückkommt und seinen Wohnungsschlüssel nicht mehr findet, muss umgehend seinen Vermieter informieren. Das gilt auch, wenn ein Dritter den Schlüssel ausleiht, beispielsweise um in der Urlaubszeit die Blumen zu gießen, und ihn verliert. Beim Nachmachen der Schlüssel steht dem Mieter die gleiche Anzahl zu, die er vorher hatte - dabei werden auch Schlüssel mitgezählt, die er auf eigene Kosten anfertigen ließ.

Wird das Schloss auf Kosten des Mieters ausgetauscht, muss er aber erst zahlen, wenn die Schließanlage tatsächlich ausgetauscht wird. Er muss also keine Vorkasse leisten. So urteilen die Richter des Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 205/13).