Drohende Insolvenz: Krankenversicherungsschutz ist nicht gefährdet
Stand: 16.06.2010
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Halle/Saale - Die Berichte über drohende Insolvenzen von gesetzlichen Krankenkassen mehren sich. Nach Angaben des Bundesversicherungsamtes haben gegenwärtig drei Kassen ihre drohende Zahlungsunfähigkeit angezeigt. Für die Mitglieder dieser Kassen ist das natürlich eine böse Überraschung, sie sorgen sich um ihren Krankenversicherungsschutz. Werden laufende Behandlungen weiterhin bezahlt, schließt die Geschäftsstelle vor Ort, kommt das Krankengeld weiterhin - Fragen, die nicht unberechtigt sind.
Betroffene Versicherte sollten zunächst Ruhe bewahren. Übereilte Schritte, wie jetzt überstürzt die Kasse zu wechseln, sind nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. gegenwärtig nicht angebracht. Der Krankenversicherungsschutz der betroffenen Mitglieder sei auf keinen Fall in Gefahr.
Auf die Möglichkeit, dass auch gesetzliche Krankenkassen insolvent werden können, hat sich der Gesetzgeber schon länger eingestellt. Bereits Ende 2008 wurden entsprechende gesetzliche Regelungen auf den Weg gebracht. Längst ist im Gesetz festgeschrieben, wie in Fällen einer drohenden Zahlungsunfähigkeit seitens der Kassen zu verfahren ist und vor allem welche Maßnahmen zur Vermeidung der Schließung oder Insolvenz von Krankenkassen zu ergreifen sind.