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Dienstwagen: Unfallfreies Fahren kann sich privat lohnen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Stuttgart - Unfallfreie Jahre im Firmenauto können sich für Arbeitnehmer auch positiv auf die Schadensfreiheitsklasse des Privat-Pkw auswirken - sowohl für die Haftpflicht als auch für die Kasko. Darauf weist der Auto Club Europa (ACE) hin.

Ruhen die privaten Schadenfreiheitsklassen, weil neben dem Dienstwagen gerade kein anderes Auto genutzt wird, sind laut ACE bis zu sieben Jahre unfallfreies Dienstwagenfahren anrechenbar, sobald das Firmenauto wieder abgegeben worden ist. Letztlich sei es aber immer Verhandlungssache, wie viele Jahre die private Autoversicherung  tatsächlich anerkennt. Als Grundvoraussetzung für die Anrechenbarkeit gelte ohnehin: Das Firmenauto muss mindestens 150 Tage im Jahr genutzt worden sein.

Es ist manchmal auch möglich, die eigenen Schadenfreiheitsklassen mit in die Firma zu bringen, wenn man einen Dienstwagen bekommt und kein Privatauto mehr nutzt, erklärt der ACE. Sie kann dann bei Unfallfreiheit verbessert und anschließend privat genutzt werden, wenn der Firmenwagen wieder gegen ein Privatauto eingetauscht wird. Das muss laut ACE jedoch vorher schriftlich mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. In diesem Fall gilt aber: Wer mit seinem Firmenwagen einen Unfall verursacht, wird in seiner privaten Schadenfreiheitsklasse herabgestuft.