Diebstahl aus dem Auto richtig versichern
Stand: 26.04.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlin - Handys, Digitalkameras, MP3-Spieler: Die Unterhaltungselektronik der modernen Gesellschaft ist mobil - auch auf Fahrten mit dem Auto. Das schafft Gelegenheiten für Diebe, vor allem wenn populäre Gadgets wie Smartphones in der Mittelkonsole vergessen werden oder ein Saugnapf an der Scheibe verrät: Es könnte ein Navi im Handschuhfach liegen. Die Frage, wer für Diebstähle aus dem Auto aufkommt, ist nicht immer leicht zu beantworten. Deshalb sollten Kunden beim Abschluss einer Versicherung ganz genau hinsehen.
Wer folgenden Grundsatz befolgt, schützt sich auch ohne tiefes Eintauchen in die Versicherungsmaterie: "Wertgegenstände sollten generell nicht im Auto liegengelassen werden", sagt Christian Lübke vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Doch auch für den, der den Laptop auf dem Beifahrersitz vergisst, gibt es nach einem Verlust Lösungen. Mit der Erstattung des Neupreises kann der Versicherte dabei jedoch kaum rechnen.
"Kasko ist eine reine Fahrzeugteile-Versicherung"
Über eine Kfz-Teilkasko sind Elektrogeräte und Dinge wie CDs, Sonnenbrillen oder Kindersitze nicht versichert. "Die Kasko ist eine reine Fahrzeugteile-Versicherung", erläutert Michael Wortberg von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Zwar werde das komplette Auto bei Verlust durch Diebstahl in der Regel ersetzt - inklusive ab Werk fest montierter Navis und Multimedia-Lösungen. Für alles andere müsse allerdings ein Extraschutz her.
Hausratversicherung springt ein
Den bietet - wenn auch nur eingeschränkt - die Hausratversicherung. "Das wissen nur wenige", sagt GDV-Sprecher Lübke. Prinzipiell gilt: Kommen Gegenstände des Hausrats abhanden, kann der Versicherte auch dann mit Ersatz rechnen, wenn diese sich nicht im Haus oder der Wohnung befinden. Das trifft zum Beispiel für Fahrräder zu und auch für Gegenstände im verschlossenen Auto, wenn dieses in einem Gebäude steht - etwa in einer Tiefgarage mit verschlossenem Tor. "Dann bewegt sich die Sache im Rahmen der Außenversicherung als Baustein der Hausrat", so Lübke. Ist das Fahrzeug dagegen in einem öffentlichen Parkhaus abgestellt, erlösche der Schutz zum Teil: Bei Verlust werde dem Kunden dann "eine Mitschuld unterstellt".
Schlägt also jemand in einem frei zugänglichen Parkhaus die Autoscheibe ein und lässt Wertsachen aus dem Wagen mitgehen, wird nicht der volle Neupreis erstattet. "Ich habe neulich einen Fall erlebt, bei dem die Versicherung die Leistung um 70 Prozent gekürzt hat", berichtet der ADAC-Versicherungsexperte Paul Kuhn. Als Begründung führten die Gesellschaften an, der Versicherte handele grob fahrlässig, wenn er Wertsachen im Auto liegen lässt. Im Versicherungsdeutsch wird dann "gequotelt": Es wird ermittelt, wie hoch die Mitschuld des Versicherten ist - und dann wird gerechnet.
Beweislast liegt beim Versicherten
Nach Auskunft von Wortberg gibt es jedoch noch eine Hürde für den Versicherten: "Wenn ein Einbruchdiebstahl vorliegt, zahlt zwar prinzipiell die Hausratversicherung." Doch der Kunde müsse beweisen, dass sein Auto tatsächlich geknackt wurde. Diese Beweislast sei immerhin in der Praxis oft aufgeweicht, wenn es am Wagen Spuren für einen Einbruchdiebstahl gibt.
Wer bei den Policen indes draufzahlt oder die Anbieter aufmerksam vergleicht, kann den Versicherungsschutz ausweiten. So schützen einige Hausratversicherungen Gegenstände im Auto auch dann, wenn der Wagen am Bordstein parkt. Allerdings wird dabei zum Beispiel gefordert, Wertsachen im verschlossenen Kofferraum zu lagern - für Diebe also unsichtbar. "Manche Versicherer schließen auch mobile Navis mit ein, um sich von der Konkurrenz abzusetzen", weiß Lübke. Verbraucherschützer Wortberg fügt hinzu: "Die Versicherungen führen Listen, was gedeckt ist und was nicht."
Reisegepäckversicherung als Alternative?
Nach Auskunft des GDV gibt es auch verschiedene Sachversicherungen für Notebooks oder Smartphones und spezielle Schutzbriefe. Aber es muss abgewägt werden: Ist das Gerät wertvoll genug, damit sich die Zahlung einer etwaigen Selbstbeteiligung lohnt? Der ADAC nennt zudem Reisegepäckversicherungen als Alternative. "Auch hier gilt: Der Blick ins Kleingedruckte muss sein - allein wegen der groben Fahrlässigkeit", rät Kuhn. Als solche könnten die Versicherungen unter anderem das Lagern von Gepäck über Nacht im Auto auslegen.
Zwei Spezialfälle sollten nicht unerwähnt bleiben: Wer im offenen Cabrio mit potenzieller Beute für Langfinger umherfährt, kann erst einmal nicht auf die Hausratversicherung zählen: "Es handelt sich ja nicht um einen Einbruch, wenn jemand an einer Ampel das Handy vom Sitz entwendet", erläutert Lübke. Ereigne sich der Diebstahl allerdings unter Androhung von Gewalt und werde damit zum Raub, dann zahle die Versicherung. Doch dies muss erst einmal bewiesen werden.
Sonderfall Nummer zwei ist der Verlust von EC- oder Kreditkarten: "In den ABGs der Banken steht, dass der Betroffene für Schäden haftet", sagt Simone Meisel von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. 2008 bestätigte das auch das Oberlandesgericht Düsseldorf für einen Fall, bei dem eine EC-Karte aus einer Handtasche im verschlossenen Wagen entwendet wurde. In einem solchen Fall wird der Rechtsprechung zufolge gegen die Pflicht zur sorgfältigen Aufbewahrung der Karte verstoßen. Um den Schaden zu minimieren, sollte eine gestohlene Karte umgehend gesperrt werden.